von
Die vom Forschungsinstitut "Foresight" im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich durchgeführte Studie zeigte auf, dass 70 Prozent der Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfanden, 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so. Die Rede war von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien", unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren.
Steger betonte im APA-Interview, es handle sich um "kein lokales", sondern "ein österreichweites Thema". Dies habe auch ein am Mittwoch von der Behindertenanwaltschaft abgehaltenes Vernetzungstreffen mit zahlreichen Stakeholdern zum Thema Begutachtungen ergeben, sagte sie. Auch Jürgen Holzinger vom Verein "Chronisch Krank" sagte zur APA, die Erfahrungen des Vereins (mit rund 1.000 Klagen jährlich gegen PVA und SVS) würden die Ergebnisse der Studie vollumfänglich bestätigen.
Die von der AK geforderte unabhängige zentrale Begutachtungsstelle wäre dringend geboten, idealerweise in Form eines "One-Stop-Shops", betonte Steger. "Es braucht am besten eine Begutachtungsstelle und nicht verschiedene", sagte sie. Derzeit werden die Betroffenen von allen Institutionen im Wesentlichen extra begutachtet - für jeden Antrag gesondert.
"Es wäre gut, wenn es eine transparente und intersubjektiv nachvollziehbare Begutachtung gibt, die auch von einem multiprofessionellen Team gemacht wird und nicht von einer Einzelperson", sagte Steger. Holzinger verwies darauf, dass sein Verein seit mittlerweile über 15 Jahren unabhängige GutachterInnen einfordert. "Unter anderem muss auch gewährleistet sein, dass die GutachterInnen mitgebrachte Befunde von behandelnden ÄrztInnen beachten und in ihre Begutachtung mit aufnehmen", betonte er.
Argumente, dass derartige Änderungen im Rahmen der derzeitigen gesetzlichen Lage nicht möglich wären, lässt Steger nicht gelten: "Natürlich kann ich jetzt in die Selbstverwaltung (der Sozialversicherungen wie der PVA, Anm.) nicht direkt eingreifen, aber ich muss Gespräche darüber führen, was es auch an gesetzlichen Erneuerungen braucht", sieht sie die Politik gefordert. "Das ist ja kein Naturgesetz, das kann man ändern", so die Behindertenanwältin. Holzinger sieht "in erster Linie" die zuständige Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) gefordert, "dringend notwendige Reformschritte" in Auftrag zu geben.
Bezüglich der Begutachtungen zum Grad der Behinderung ("Behindertenpass"), die im Sozialministeriumsservice durchgeführt werden, verwies Steger darauf, dass diese an der sogenannten "Einschätzungsverordnung" gebunden sind, die den Rahmen für diese Begutachtungen vorgibt. "Die gehört auch überarbeitet", erinnerte sie u.a. daran, dass etwa die Multisystemerkrankung ME/CFS "mit ihren gravierenden Teilhabebarrieren" in der momentanen Ausgestaltung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Die Behindertenanwaltschaft bekomme regelmäßig Berichte von Betroffenen, wonach Ärzte und Ärztinnen "nicht nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft" begutachten würden. "Sie kennen sich mit Diversität nicht aus, sie kennen sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht aus, sie lesen sich offensichtlich ihre Fälle nicht durch", so die Kritik an den Gutachterinnen und Gutachtern.
Auch gebe es oft "kein Sensorium dafür, welcher Mensch einem Gutachter bzw. einer Gutachterin gegenübersteht." Steger verwies etwa auf Fälle, bei denen Personen mit schweren sexualisierten Gewalterfahrungen und posttraumatischer Belastungsstörung begutachtet werden und bei der Begutachtung als erstes eine Entkleidung verlangt werde. Auch von rassistischen Beschimpfungen werde berichtet, oder dem Vorwurf, man wolle sich lediglich eine Leistung erschleichen - "vom medizinischen Gaslighting (dem Absprechen der Beschwerden, Anm.) einmal ganz zu schweigen".
Auch erinnerte Steger daran, dass seitens der Institutionen bzw. der öffentlichen Hand jedes Jahr sehr hohe Summen für Gutachten ausgegeben werden. Gutachter müssten daher auch entsprechend qualifiziert sein. "Diese Gutachterinnen und Gutachter sollten sich verpflichtend Schulungen unterziehen und müssen auch nachweisen, dass sie diese absolvieren."
Holzinger fordert auch hier einen "politischen Auftrag der zuständigen Ministerin": Es müssten über die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) entsprechende Ausbildungsinhalte für die GutachterInnen "verpflichtend vorgegeben" werden. "Vorab muss gewährleistet werden, dass die ÖBAK unabhängig geführt und fachlich so ausgestaltet wird, dass sie den Anforderungen eines modernen Gutachterwesens entspricht."
Zu den Ursachen für den oftmals schlechten Umgang mit Antragsstellerinnen und -stellern sagte Steger, könne man nur spekulieren. Behinderungsfeindlichkeit und die Frage der "Produktivität des Subjekts" sei "immer ein Thema in Österreich" - Betroffenen werde teils auch "Tachinierertum" unterstellt, wenn sie sich um eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension bemühen. Es gehe aber für die Antragssteller "einfach um alles, da geht es ja wirklich um Existenz, da geht es um medizinische Leistungen oder auch Unterstützungsleistungen, die zum Beispiel an Eintrittshürden wie dieser Demarkationslinie von einem Grad der Behinderung von 50 Prozent geknüpft sind".
"Richtig schäbig" sei es, wie mit Menschen umgegangen werde, "die vor allem nicht sichtbare Beeinträchtigungen haben" - zum Beispiel psychosoziale Beeinträchtigungen oder Menschen mit postviralen Erkrankungen (wie Post Covid oder etwa ME/CFS). "Gerade bei postviralen Geschichten ist das Medical Gaslighting wirklich haarsträubend", so Steger. "Und vor allem Frauen können sich die anhören, dass sie hysterisch sind - ich sage das Wort jetzt bewusst". Auch werde den Betroffenen - entgegen dem aktuellen Wissensstand gesagt: "Diese Krankheit gibt es nicht." "Wie oft habe ich schon von Klientinnen gehört, dass ihnen bei Begutachtungen gesagt wurde, das ist eine Einbildung und gehöre ins Fachgebiet der Psychiatrie".
Statt starr an medizinischen Diagnosen festzuhalten oder an eindeutigen diagnostischen Markern, die es für manche Krankheiten noch nicht in voller Klarheit gibt, wäre es besser, die Einstufungen an "Teilhabe-Barrieren" festzumachen. Es gehe etwa um die Fragen, ob sich die (bzw. der) Betroffene in ihrem bzw. seinem Umfeld bewegen kann, einkaufen gehen oder sich was kochen kann. "Ich will keine Diagnose hören."
Auch die Wiederbegutachtungspraxis sieht Steger kritisch, also die Re-Evaluierung von schon erfolgten Einstufungen oder Bescheiden, etwa beim Reha-Geld oder dem Grad der Behinderung. Die Behindertenanwältin verwies hier auch auf eigene Erfahrung in der Jugend: Nach einer unfallbedingten Amputation eines Oberschenkels wurde sie zur Wiederbegutachtung bestellt, mit der Begründung, es sei "mit einem Wegfall der Behinderung zu rechnen". "Ich habe dann angerufen und gefragt, ob mir etwa das Bein nachwachsen soll."
Unterstützung erhält Steger von den Grünen. "So wie das Begutachtungssystem derzeit funktioniert, kann es nicht weitergehen. Es braucht rasch strukturelle Änderungen, allen voran eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle für Betroffene", verlangt Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner eine "umfassende Reform des Begutachtungswesens." Etwa fordert er verpflichtende qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen für Gutachter sowie klare Anforderungen an deren fachliche Qualifikation. Die Grünen würden derzeit an einem Antrag für eine gesetzliche Grundlage für ein modernes, transparentes und unabhängiges Begutachtungssystem arbeiten. Kritik übte Schallmeiner zudem an Gesundheitsministerin Schumann: "Es reicht nicht, sich bei Problemen im Bereich der Sozialversicherungen ständig auf formale Unzuständigkeiten zurückzuziehen."
Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände insbesondere im Bereich von Post Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies etwa im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und Dossier hin, Betroffene fallen oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf Invaliditätspension um (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte "Reha-Geld"). Antragsstellern wird seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teils drastisch beschriebener Einschränkungen oft Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.
Für Aufsehen sorgten in diesem Zusammenhang auch im Vorjahr kolportierte Aussagen von PVA-Chef Winfried Pinggera, die er laut dem Gründer der We&Me-Stiftung, Gerhard Ströck, bei einem Gesprächstermin getätigt haben soll. Demnach soll Pinggera in Bezug auf ME/CFS-Patientinnen und Patienten und deren Ärzte von "Trittbrettfahrern" und "Scharlatanen" gesprochen haben. Der PVA-Chef ließ die Behauptungen damals zurückweisen - es habe sich um "konstruktive Gespräche" gehandelt; Ströck blieb auf Nachfrage dennoch bei seinen Aussagen.
Steger sieht die Problematik weit über diese Erkrankungen hinausgehend, insbesondere würde derartiges oft bei Einschränkungen aus dem psychosozialen Bereich vorkommen. So würden etwa auch schwere Depressionsdiagnosen in eine leichte depressive Verstimmung abgeändert, "Da haben wir immer wieder Berichte dazu, dass es Umdeutungen gibt oder einfach auch Relativierungen gibt von schwer auf leicht", sagte Steger.






