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POLITIK - 22 Antworten zur Pension...
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Um die staatliche Absicherung des eigenen Lebensabends ranken sich viele Erzählungen, Mythen und Halbwahrheiten. Doch wer bekommt nun wann wie viel Geld, und vor allem warum? Der Versuch einer Abklärung.

Karoline zögert und beginnt zu rechnen. "Wenn ich es schaffe, von meinem zukünftigen Gehalt 500 Euro im Monat wegzulegen, dann habe ich nach meiner Pensionierung zumindest 500 Euro monatlich Rente." Und die staatliche Pension? "Ach ja, die gibt es ja auch noch." Wie der 15-jährigen Schülerin geht es vielen -und an Jahren älteren -Österreichern. Doch obwohl die meisten von ihnen regelmäßig ihren Pensionsversicherungsbeitrag leisten, herrscht in der Bevölkerung starke Verunsicherung darüber, ob damit gewährleistet ist, dass jeder im Alter aus diesem Topf tatsächlich eine menschenwürdige Pension erhält. Sozusagen eine Garantie auf eine Zahlung, die sich zumindest in einer Höhe bewegen sollte, auf die sich Bärbel bereits jetzt verlassen kann. Die frühere Angestellte einer heimischen Airline kommt zwar selbst mit staatlicher Rente, Firmen-und Zusatzpension auf "keinen übermäßig hohen Betrag", so die 77-Jährige: "Aber ich bin ein sparsamer Mensch und habe vorgesorgt."

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"Ich gehe davon aus, dass ich mit 65 Jahren in Pension gehe", sagt Karoline. "Wenn ich körperlich in der Lage bin, überhaupt so lange zu arbeiten" © Ricardo Herrgott News Ricardo Herrgott
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"Ich bin seit 1992 in Pension", sagt Bärbel. "Damit bin ich jetzt fast schon so lange in Rente, wie ich bei meinem vorigen Arbeitgeber war" © News/ Michael Mazohl

Komplizierte Gegenwart

Pensionsalter und Pensionshöhe sind komplizierte Themen, die viele ratlos zurücklassen. Auch die von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verschickten Briefe tragen nicht wesentlich zur Aufklärung bei. Immerhin zeigt der jeweilige Auszug des Pensionskontos (Anm.: ein virtuelles Konto, auf dem Pensionsversicherungsbeiträge angezeigt werden) lediglich die Summe, die man in der Vergangenheit angespart hat. Das künftige Einkommen kann nur geschätzt werden -und lässt viel Platz für Spekulationen. "Ich ärgere mich immer wieder, wenn ich höre, das System fährt an die Wand, weil die Kosten zu hoch sind", sagt PVA-Obmann Manfred Anderle, "denn das führt zu Angst, und das trägt in dieser politischen Situation zu zusätzlicher Verunsicherung bei." Nachsatz: "Und außerdem stimmt es nicht."

Nachfolgend stellen wir uns der Herausforderung, die drängendsten Fragen zur staatlichen Pension mit Beispielen und Expertenmeinungen zu beantworten.

1. Müssen sich Rentner künftig Sorgen um ihr Einkommen machen?

Ein klares Nein. "Eine Abschaffung der staatlichen Pension ist unmöglich", erklärt Pensionsexperte Bernd Marin, Chef des Europäischen Bureaus für Politikberatung und Sozialforschung. "Allerdings wird auch künftig das Gesetz zur Wertsicherung nicht immer eingehalten werden. Es wird also auch Pensionserhöhungen unter der Inflationsrate geben." Allzu schnell wird das nicht geschehen. "Eine Person im 77. Lebensjahr darf sich derzeit elf weitere Lebensjahre erwarten", sagt der Rentenexperte des Wirtschaftsforschungsinstitutes (Wifo), Thomas Url. "In den kommenden elf Jahren sollte eine Erhöhung der Pensionen jeweils im Ausmaß der Inflationsrate möglich sein." Damit sollte die Rente von Bärbel abgesichert sein - wenngleich sie mit der bloßen Abgeltung der Inflation keine größeren Sprünge als bisher machen wird.

2. Wie sieht es in 50 Jahren aus? Wird es noch eine Pension geben?

Aber natürlich. "Unser vorrangiges Ziel ist das Vermeiden von Altersarmut", sagt PVA-Chef Anderle. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Staat eine gewisse Verantwortung für seine Bürger hat -und das beinhaltet auch das Bereitstellen von Leistungen, in diesem Fall einer Pension. Noch dazu, wo es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die man eingezahlt hat. "Die aktuellen Prognosen für das österreichische Pensionssystem erwarten langfristigen einen höheren Zuschussbedarf von jährlich einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts", sagt Url. Dieser Betrag könne entweder durch Reformen verkleinert oder durch Umschichtungen im Budget finanziert werden. Ausgehend von diesem Szenario ist es auch für die 15-jährige Schülerin Karoline durchaus realistisch, dass sie neben ihrem angedachten privaten Beitrag von 500 Euro im Monat eine staatliche Pension bekommt, die sich an ihrem durchschnittlichen Einkommen orientiert.

3. Die jetzt 45-Jährigen zählen aber zu den Verlierern des Systems?

Ja, tatsächlich. Wer sich in der Altersgruppe befindet, bekommt die Auswirkungen aller Pensionsreformen der vergangenen 18 Jahre zu spüren. So waren lange Zeit die besten 15 Jahre für die Berechnung der Pensionshöhe wichtig, nun erstreckt sich der Durchrechnungszeitraum auf 45 Jahre und reduziert damit die Leistungen für alle Personen mit weniger Jahren oder einem stark schwankenden Einkommen.

4. Hat die Pension auch etwas mit dem Geschlecht zu tun?

Leider ja. Denn für Frauen kommt eine weitere Veränderung hinzu. Ab dem Geburtsjahrgang 1963 wird das Pensionsantrittsalter in Halbjahresschritten von 60 auf 65 Jahre angehoben. Dies verspricht zwar eine höhere Pension, wirft aber auch die Lebensplanung einiger Betroffener wie Silvia vollkommen über den Haufen: "Ich hatte mir das schon so schön ausgedacht, dass ich in der Pension auf meine Enkeln aufpasse, wenn meine Tochter arbeiten geht", sagt die 43-jährige Steirerin. Pensionsexperten begrüßen die Reformen jedenfalls und sehen keinen Nachteil: "Im Wesentlichen hat der Großteil der Menschen deutlich mehr Pension zu erwarten, als er eingezahlt hat", sagt etwa Marin.

5. Mit welchem Alter ist es möglich, in Pension zu gehen?

Das ist einfach und schwierig zugleich. Das gesetzliche Pensionsalter beträgt 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen. Letzteres wird sukzessive auf 65 Jahre angehoben (siehe vorige Frage). Im Rahmen einer Korridorpension ist es allerdings möglich, schon ab dem 62. Lebensjahr pensioniert zu werden, wenn auch mit Abschlägen. Aber auch davon gibt es Ausnahmen, so Url: "Personen mit Anspruch auf eine Schwerarbeitspension können bereits mit 60 ohne Abschläge in Pension gehen."

6. Wie ist es, wenn jemand studiert, daheim oder arbeitslos ist?

Das ist unterschiedlich. Lange Schul-oder Studienjahre oder bloße Auszeiten werden gar nicht in die Pension eingerechnet. "Auf diese Weise gehen Versicherungszeiten verloren", so Url. Anders ist es, wenn man -auch jahrelang -auf Jobsuche ist. "Wenn mit der Arbeitslosigkeit ein rechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe verbunden ist, zählt diese Periode als Versicherungszeit", sagt der Wifo-Forscher. Dies könnte sich allerdings in Zukunft ändern. Immerhin plant die türkis-blaue Koalition die Umwidmung der Notstandshilfe, einer Versicherungsleistung, in die Mindestsicherung, die eine bloße Sozialleistung darstellt. Und diese wird nicht für die Pension angerechnet.

7. Was ändert sich für Beamte im künftigen Pensionssystem?

Nicht viel. "Beamte bleiben weiterhin im Leo", sagt Sozialforscher Marin. So erstreckt sich die Umstellung der Beamtenpension alles in allem bis 2028 (in Wien sogar bis 2042) und werde zudem "äußerst sanft gestaltet". Auch bleiben danach die meisten Vorteile für öffentlich Bedienstete bestehen, auch bei der Höhe der Rente. "Wer pragmatisiert ist, bekommt eine Art Firmenpension der Firma Österreich", so Marin. Nun bereuen einige, dass sie nicht den Weg ins Beamtentum eingeschlagen haben: "Während des Studiums erschien es mir unmöglich, in einem Ministerium zu arbeiten. Heute bereue ich das", sagt der 41-jährige freiberufliche Wissenschaftler Jörg.

8. Ändert sich für Alleinerzieherinnen etwas am Pensionsanspruch?

Ja und nein. Natürlich gilt für sie wie für jede andere Frau, die nach 1963 geboren ist, das höhere Pensionsantrittsalter. Neu ist aber auch, dass in den ersten vier Jahren ab der Geburt des Kindes eine Pflichtversicherung besteht. "Sie gilt für die Person, die sich überwiegend der Kindererziehung widmet", sagt Url. Eine Frage, die sich im Falle einer Alleinerzieherin immerhin eindeutig beantworten lässt.

9. Wie ist das, wenn man sehr lange Teilzeit gearbeitet hat?

Nicht einfach. Tatsächlich sind es wieder die Frauen, die den Pensionsexperten die meisten Sorgen bereiten. Allein aus biologischen Gründen dürfen sie auf eine längere Lebenserwartung hoffen. Das bedeutet aber auch längere Pensionszahlungen, als es die Statistik vorsieht. "Im Schnitt bezieht eine Frau aus der Mittelschicht 32 Jahre lang eine Rente", sagt Marin. Und auch wenn Teilzeitbeschäftigung oder Berufsunterbrechungen die Zahlungen deutlich reduzieren und Armutsgefährdung erzeugen, bleibt ein Minus im Staatsbudget bestehen. Daher wird auch hier der Politik etwas einfallen, ist der Pensionsexperte überzeugt: "Es könnte schäbiger werden."

10. Wie häufig gibt es Betriebspensionen in Österreich?

Eher selten. An und für sich sollte das heimische Pensionssystem nämlich auf drei Säulen und nicht nur auf einer fußen: der staatlichen Rente, der betrieblichen Pension sowie der privaten Vorsorge. Tatsächlich bekommen derzeit aber nur 4,1 Prozent der Österreicher eine solche Firmenpension ausbezahlt. Zähle man künftige Anwärter dazu, komme man auf rund 20 Prozent: "Immer noch ein Minderheitenprogramm, wie es die Abfertigung alt war", so Marin.

11. Zahlt Österreich höhere Pensionen als der Rest der EU?

Nein, auch wenn es so aussieht. Rankings lassen vermuten, dass es gut ist, hierzulande einen Pensionsanspruch zu erwerben, da die Pensionshöhe im Vergleich durchaus stattlich erscheint. Allerdings werden nur die vom Staat ausbezahlten Renten aufgelistet. Dabei ist in anderen Ländern die zweite Säule der betrieblichen Vorsorge weit stärker ausgeprägt als in Österreich, sagt Marin: "In Deutschland bekommen 66 Prozent, in Schweden und Holland sogar 90 Prozent aller Bürger eine Firmenpension." Da könnten die 20 Prozent in Österreich kaum mithalten. "Deutschland hat bei der gesetzlichen Rente ungleich schlechtere Konditionen. Zählt man aber alle drei Säulen zusammen, ist der Unterschied in der Höhe nur sehr klein."

12. Ist es möglich, Pensionszeiten später nachzukaufen?

Das ist möglich, aber teuer. Der aktuelle Satz für das Nachkaufen von Schul-, Studien-und Ausbildungszeiten beträgt laut Url 1.170 Euro im Monat. Wer älter als 60 Jahre ist, zahlt mit Risikoaufschlag sogar 2.740 Euro. Experten bewerten das als Luxus.

13. Rentiert es sich noch, demnächst in Altersteilzeit zu gehen?

Absolut. "Die Maßnahme ist vorteilhaft für den Einzelnen, aber katastrophal für das Kollektiv und kostet sehr viel Geld ohne jede Arbeitsmarktwirkung", so Marin. Dennoch erfreut sich die "falsche Frühpension" weiterhin einiger Beliebtheit. Sie macht es möglich, sieben Jahre vor dem Erreichen des regulären Pensionsantritts die Arbeitszeit um bis zu 60 Prozent zu reduzieren. Das Arbeitsmarktservice zahlt einen Zuschuss, sodass der Arbeitnehmer weiter 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens erreicht. Auch bleiben die vollen Ansprüche für Abfertigung und Pensionsversicherung gewahrt. "Hätte ich dieses Angebot der Firma nicht angenommen, wäre ich gekündigt worden. Für mich ist das eine Win- win-Situation", erzählt die 58-jährige Sandra.

14. Zu welchem Zeitpunkt kann man in Frühpension gehen?

Zu einem beliebigen. Allerdings, sagt Experte Marin, müsse man in diesem Fall mit Abschlägen bei der Pension rechnen. Tatsächlich kommt der freiwillige Weg in die Frühpension kaum vor. Weit häufiger sind Golden-Handshake-Programme von Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zumindest mit einer größeren Geldleistung in die Rente schicken.

15. Sind gesundheitliche Probleme ein Grund für Frühpension?

Natürlich. Der Weg in die krankheitsbedingte Frühpension ist zwar deutlich schwieriger geworden, aber noch immer möglich. Zumindest dann, wenn die Diagnose des Arztes dies glaubhaft macht.

16. Wie viel Pension wird im Schnitt denn ausbezahlt?

Das ist höchst unterschiedlich. 2016 haben laut Statistik Austria 2,32 Millionen Menschen in Österreich eine staatliche Rente bekommen -1,66 Millionen davon eine Alterspension. Die durchschnittliche Höhe beläuft sich bei Männern auf 1.468 Euro und bei Frauen auf 904 Euro monatlich.

17. Lässt sich sicherstellen, dass ich eine fixe Summe kriege?

Gar nicht. Die Pensionshöhe einigermaßen sicher ausrechnen kann derzeit nur, wer relativ kurz vor der Pensionierung steht. Alle anderen sind auf Schätzungen ihres künftigen Einkommens und das Einrechnen eventueller künftiger Pensionsreformen angewiesen.

18. Aber es ist genug Geld, um davon leben zu können?

Gute Frage. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, ist keinesfalls schlecht beraten, wenn er auch die dritte Säule des Rentensystems ins Auge fasst und eine - oder gleich mehrere -Pensionsversicherungen oder Lebensversicherungen mit monatlicher Rente abschließt. Dies ist freilich nur dann möglich, wenn das aktuelle Einkommen solche regelmäßigen Zahlungen auch zulässt. "Ich komme jedes Monat gerade so durch, ich kann nicht auch noch Geld für irgendwann weglegen", sagt die 32-jährige Verkäuferin Bernadette.

19. Ist eine Zusatzpension überhaupt sicher angelegt?

Eine gute Frage. Diese kann aber derzeit niemand zufriedenstellend beantworten. Die Performance der meisten Versicherungsfonds ist immerhin vom internationalen Finanzmarkt abhängig -und dessen positive oder negative Entwicklung lässt sich kaum vorhersagen. Es bleibt also nur die Hoffnung, dass - soweit man nicht allzu riskant investiert -zumindest das am Konto liegen bleibt, was man daraufgelegt hat. "Zinsen kann Ihnen heutzutage tatsächlich niemand mehr garantieren", sagt ein Finanzberater, "aber einfach so verschwinden sollte das Geld auch nicht."

20. Gibt es eine Formel, mit der die Pension berechnet werden kann?

Doch, die gibt es. Allerdings gilt sie nur im Idealfall. Das Pensionskonto sieht die Formel "80/65/45" vor: Wer mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren in Pension geht, sollte 80 Prozent seines durchschnittlichen Erwerbseinkommens als Pension erhalten. Ist dies allerdings nicht der Fall, weil sich jemand früher mit weniger Monaten zur Ruhe setzen will, lässt sich das laut PVA auch berechnen, ist allerdings sehr viel schwieriger. Doch auch hier gilt eine Faustregel: Für jedes Jahr vor dem Regelpensionsalter gibt es einen Abschlag von 4,2 Prozent der Pension, maximal 15 Prozent. Die gute Nachricht: Wer länger arbeitet, bekommt Zuschläge von 4,2 Prozent.

21. Aber von welcher Grundlage wird dabei ausgegangen?

Von einer relativ simplen. Die Bemessungsgrundlage für die Pension setzt sich laut PVA aus dem Durchschnittsverdienst der Beitragsmonate zusammen. Es müssen mindestens 180 Monate und - bis zum Jahr 2027 - höchstens 480 Monate sein.

22. Wer nie gearbeitet hat, bekommt auch keine Pension, oder?

Eine schwierige Frage. Im Normalfall gibt es gar nichts. Allerdings existiert in Österreich auch ein komplexes System an Witwen-und Waisenpensionen. "Das kann bedeuten, dass auch jemand, der bloß Gattin war und niemals ins Pensionssystem eingezahlt hat, trotzdem höchste Leistungen ausbezahlt bekommt", sagt Marin.

Arbeitsame Zukunft

Trotz allerlei Änderungen im Bereich der Pensionen bleibt ein weites Feld für Reformen offen. So ist für Marin eine raschere Anhebung des Frauenpensionsalters ebenso Thema wie die automatische Verlängerung der Lebensarbeitszeit: "Schon ein paar Tage mehr würden reichen, um die kontinuierlich steigende Lebenserwartung aufzufangen." Und auch der öffentliche Dienst bleibt für Marin ein Aufreger: "98,7 Prozent der Beamten gehen vorzeitig in Rente, hier ist dringendster Handlungsbedarf für die öffentlichen Hände gegeben." Das reduziert gleichzeitig die Armutsgefährdung aller anderen Pensionisten.

Nachgefragt: Wie sieht die Zukunft unserer Pensionen aus?

© Video: News.at
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