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Zitrusfrüchte, deren Schale mit sogenannten "Überzugsmitteln" behandelt wurden, mit Begriffen wie "konserviert" oder "gewachst" gekennzeichnet sein. Doch: "Viele Verbraucher und Verbraucherinnen übersehen diese Angaben, weil sie oft nur im Kleingedruckten auf einem Aufkleber oder gar nicht direkt auf dem Etikett, sondern nur in der Nähe der Ware zu finden sind", erklärt die Ernährungsexpertin Christiane Kunzel.
Was Konsumenten oft denken: "unbehandelt" ist gleich "bio". Doch das ist ein Trugschluss: Der Hinweis bedeute laut der Verbraucherschützer lediglich, dass nach der Ernte keine Konservierungsmittel eingesetzt wurden – lasse aber offen, ob und welche Pflanzenschutzmittel während des Anbaus genutzt wurden. Auch unbehandelte Früchte können somit Rückstände auf der Schale und im Zitronensaft haben.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt die Bio-Variante. "Denn im ökologischen Anbau sind sowohl chemische Pflanzenschutzmittel als auch konservierende Nachbehandlungen verboten", empfehlen die Verbraucherschützer. Selbst wenn die Schale nicht genutzt werde, raten sie, alle Zitrusfrüchte vor dem Verzehr gründlich mit warmem Wasser abzuwaschen und anschließend abzutrocknen - so würden mögliche Rückstände entfernt und man verteilt sie nicht noch bis ins Fruchtfleisch.
NÜRNBERG - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 11.2.2025) - FOTO: APA/APA/dpa/gms/Daniel Karmann/Daniel Karmann






