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Experten raten Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich von einer Bewaffnung zur Selbstverteidigung ab. Denn solche Gegenstände könnten die eigene Risikobereitschaft erhöhen und dazu führen, dass man andere Verhaltensmöglichkeiten vernachlässigt - etwa die Flucht oder das Hilfeersuchen an Dritte. Zudem bestehe das Risiko, dass Angegriffenen die Gegenstände abgenommen und gegen den Träger oder die Trägerin verwendet werden.
Im Übrigen gilt: Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz nicht erlaubnisfrei sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung nicht nur nicht mitgeführt werden - sie haben dann auch in den eigenen vier Wänden nichts verloren. Waffen wie Elektroimpulsgeräte, die nicht verboten sind, können dagegen legal zu Hause gelagert werden. Waffenbesitzerinnen und –besitzer stehen aber in der Pflicht, Vorkehrungen dafür zu treffen, dass diese Waffen nicht abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
ILLUSTRATION - Ob zu Hause oder unterwegs: Wer sich nicht sicher fühlt, greift vielleicht zu Selbstverteidigungswaffen. Doch das ist nicht unbedingt eine gute Idee. (zu dpa: «Selten ein Vorteil: Bewaffnung zur Selbstverteidigung») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++
ILLUSTRATION - Zapp!: Elektroimpulsgeräte müssen ein besonderes Prüfzeichen aufweisen, wenn sie legal mitgeführt werden sollen. (zu dpa: «Selbstverteidigung: Diese Dinge dürfen Sie mit sich führen») Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++
ARCHIV - Pfefferspray zur Tierabwehr: Mitunter wird dieses Produkt zur Selbstverteidigung eingesetzt. (zu dpa: «Selbstverteidigung: Diese Dinge dürfen Sie mit sich führen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++