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Liebe trotz Gehaltsunterschied: Geht das gut?

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++ ARCHIVBILD ++ Ehe kann im Trennungsfall finanzielle Ungerechtigkeiten ausgleichen
©APA, dpa, gms, Julian Stratenschulte, J. Stratenschulte
Sie ist Altenpflegerin, er Investmentbanker. In Zahlen ausgedrückt kann das bedeuten: Sie verdient pro Jahr 40.000 Euro, er 200.000 Euro. Kann eine Beziehung mit einem so großen Gehaltsunterschied funktionieren? Ja, sagt die Sozialforscherin Lena Hipp - sogar sehr gut.

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"Was wir sehen ist, dass diese Beziehungen mit großen Einkommensdifferenzen sehr stabil sind." Das liegt Hipp zufolge daran, dass die Aufgaben in einer solchen Konstellation - insbesondere, wenn Kinder hinzukommen - meist sehr genau aufgeteilt sind. Der besser verdienende Partner - in der Regel der Mann - geht Vollzeit arbeiten, während der Partner mit dem geringeren Einkommen dann nur noch in Teilzeit oder gar nicht arbeiten geht.

Die absolute Mehrheit der deutschen Paare lebe in einer solchen Konstellation mit größeren oder weniger großen Gehaltsunterschieden. Wichtig sei dann nur, gute Regelungen und Absprachen miteinander zu treffen - damit der Partner, der beruflich zurücksteckt, trotzdem unabhängig bleibt. Zum Beispiel, indem der Besserverdienende einen Teil seines Gehalts abgibt.

"Das ist natürlich nicht besonders romantisch", sagt Hipp. Aber es ist zum einen wichtig, um auch im Trennungsfall möglichst abgesichert zu sein. Und es ist zum anderen wichtig, damit die Person, deren (Care-)Arbeit nicht bezahlt wird, nicht das Gefühl hat, ihre Arbeit sei deswegen auch weniger wert.

Langfristig ist es trotzdem sinnvoll, wenn der Geringverdiener in der Beziehung nicht ganz aus dem Erwerbsleben ausscheidet - sofern möglich. Denn das ist noch immer die beste Absicherung, etwa gegen Altersarmut. "Wer nicht oder in Teilzeit arbeitet, sammelt auch keine Rentenpunkte und steht entsprechend im Alter finanziell schlecht dar", sagt die Soziologin Katja Möhring. Nur bei verheirateten Partnern gebe es im Scheidungsfall finanziellen Ausgleich - zum Beispiel durch Teilung der Rentenpunkte oder des im Laufe der Ehe angehäuften Vermögens.

ELZE - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 16.6.2025) - FOTO: APA/APA/dpa/gms/J. Stratenschulte/Julian Stratenschulte

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