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Tourismusbetriebe vermissen Saisonierregelung für den Winter

Aktualisiert
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Es mangelt an Arbeitskräften
©APA, THEMENBILD, BARBARA GINDL
Der Winter naht, doch die neue Verordnung für Saisonkräfte aus Drittstaaten liegt noch immer nicht auf dem Tisch, moniert die Wirtschaftskammer. Es herrscht akuter Arbeitskräftemangel. Im April wurde deshalb eine Aufstockung des Drittstaatkontingents auf 5.500 Personen sowie ein zusätzliches Westbalkankontingent von 2.500 Personen beschlossen. Die entsprechende Verordnung sei verbindlich für September angekündigt worden, sei also "überfällig".

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"Unsere Betriebe haben absolut kein Verständnis, dass die medienwirksam für September angekündigte Verordnung noch immer nicht in Kraft ist. Es ist bereits fünf nach zwölf", alarmierte die Obfrau der Bundessparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler am Freitag in einer Aussendung. "Der Stichtag für die erhöhten Kontingente muss - wie von der Branche seit langem gefordert - bereits mit 1. November gelten, nicht erst ab Jänner", forderte die Branchenvertreterin.

In Gletschergebieten starte das Wintergeschäft bereits im Oktober, in den meisten Skigebieten Anfang Dezember. "Da müssen Saisonkräfte längst einsatzbereit sein", betonte Kraus-Winkler. Dazu müssten sie aber eine Kontingentbewilligung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) und das Visum der österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland in Händen haben. Die Betriebe wollen zuverlässig planen können.

Die WKÖ-Bundesspartenobfrau forderte weiters "eine verbindliche Klarstellung, dass alle Tourismusbetriebe mit einschlägigen Gewerbeberechtigungen auch einen entsprechenden Anspruch auf Saisoniers haben". Das AMS habe dies zuletzt bei Mischbetrieben in einigen Regionen in Frage gestellt. "Das sorgt für unnötige Unsicherheit."

Die Branchenvertretung der heimischen Tourismusbetriebe wünscht sich seit längerem ein "Ende des alljährlichen Gezerres um Kontingente" und "endlich eine Öffnung des Drittstaatsarbeitsmarktes". Die WKÖ-Tourismusbundessparte verweist dabei auf den internationalen Wettlauf um Arbeitskräfte. Durch das Ersatzkraftverfahren sei ohnehin gewährleistet, dass inländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht benachteiligt werden.

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