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Mehr als 50 Hausdurchsuchungen seien bei einer österreichweiten Schwerpunktaktion vergangene Woche durchgeführt worden. Gegen den Hauptbeschuldigten, den Hersteller der manipulierten Software, wurde laut Ministerium ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, hieß es in der "ZiB1". Er wurde vorübergehend in U-Haft genommen, mittlerweile aber wieder enthaftet. Er sei geständig und habe der Behörde erklärt, wie das System funktionierte, so der Chef des Amts für Betrugsbekämpfung, Christian Ackerler, im ORF-TV.
Die geschätzte Schadenssumme dürfte über 5 Mio. Euro liegen. Die Razzien zur Sicherstellung von Beweismaterial wurden von der Steuerfahndung unter Leitung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durchgeführt. Es gibt rund 20 Beschuldigte, die teils mehrere Lokale betreiben.
Der Betrug lief laut Amt für Betrugsbekämpfung über mehrere Jahre - und betraf Gastrobetriebe verschiedener Größe und Art. Mit Hilfe einer "Manipulationssoftware" seien Buchungen nachträglich aus der Registrierkassa gelöscht worden. Das geschah, wenn Kundinnen oder Kunden bar zahlten und keine Rechnung wollten, erklärte Ackerler. Damit wurden Umsätze gegenüber dem Finanzamt verschleiert. Wenn "schwarz" kassiert werde, würden in der Regel händisch Aufzeichnungen darüber geführt, erwähnte der Betrugsbekämpfer in der "ZiB1".
Zahlreiche sichergestellte Datenträger - Smartphones, USB-Sticks und Registrierkassen - werden noch ausgewertet. Das Finanzministerium geht laut ORF davon aus, dass die Ermittlungen noch ausgeweitet werden. Auch mit immer neuen Tricks und Nachahmungstätern wird gerechnet.
Auf die Spur des Betrugs sei man durch Anzeigen aus der Branche gekommen. Es gebe ein Konkurrenzdenken, auch im Bereich der Softwareanbieter, so Ackerler. Steuerbetrug sei "kein Kavaliersdelikt", betonte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) angesichts der Causa laut ORF. Der Betrug untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat und gehe auf Kosten aller "redlichen Unternehmer". Man gehe "konsequent gegen schwarze Schafe und den organisierten Betrug vor und schaffe damit mehr Gerechtigkeit".
Seit 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Betroffen sind Betriebe grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und bei Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro. Die Registrierkassen müssen über einen Manipulationsschutz verfügen.
