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Sind Reisende sichtbar alkoholisiert oder verhalten sich unangemessen oder sicherheitsgefährdend, kann ihnen der Zutritt zum Flugzeug verweigert werden. Ebenso, wenn sie einfach nicht auf das hören, was die Crew ihnen sagt.
Bei der Entscheidung hat nach Angaben der Lufthansa immer der Kapitän das letzte Wort – in Zusammenarbeit mit dem Bodenpersonal und dem Purser, also dem ranghöchsten Flugbegleiter.
Gerade beim Alkoholkonsum vor dem Abflug sollten Reisende es nicht übertreiben. Darauf achten Flugbegleiter genau – in dem Wissen, dass der Alkohol in der Höhe noch einmal stärker wirkt.
Möchte man mitfliegen, tritt man deshalb lieber nicht im Vollrausch zum Boarding an. Auch wenn man sichtbar unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten steht, kann man als flugreiseuntauglich eingestuft werden. Gleiches gilt bei akuten Krankheitssymptomen.
Probleme kann es außerdem geben, wenn man Gefahrgüter dabei hat, etwa zu leistungsstarke Powerbanks.
Die Airlines befolgen beim Boarding gesetzliche Vorgaben. Die Türbereiche müssen auch deshalb immer besetzt sein, um auf einen potenziellen Notfall reagieren zu können, teilt die Lufthansa weiter mit. Erst wenn alle Passagiere sitzen und die Gänge frei sind, dürfen die Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter demnach die Türbereiche verlassen. So ist auch sichergestellt, dass sie die Türen im Notfall jederzeit ungehindert erreichen können.
Doch in aller Regel läuft der Zustieg problemlos ab und die Crews können sich darauf konzentrieren, den Fluggästen zu helfen – etwa beim Finden des Sitzplatzes oder bei Fragen zum Handgepäck.
SCHÖNEFELD - DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ (ARCHIVBILD VOM 6.6.2024) - FOTO: APA/APA/dppa/gms/Sebastian Gollnow/Sebastian Gollnow






