Mund-Nasen-Schutzmaske: Das sollten Sie wissen

In Österreich darf man Supermärkte aufgrund des Coronavirus demnächst nur noch mit Mund-Nasen-Schutzmasken betreten. Welche Masken gibt es? Wie sicher sind sie? Und was ist beim Tragen zu beachten? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Inhaltsverzeichnis

Welche Masken gibt es?

Grundsätzlich muss man zwischen gewöhnlichen OP-Masken, wie sie etwa Chirurgen oder auch Zahnärzte tragen, und den sogenannten FFP-Masken unterscheiden. Erstere - auch MNS, also Mund-Nasen-Schutzmaske genannt - stellen einen Spritz-, jedoch keinen Atemschutz dar. Sprich: Sie verhindern, dass Tröpfchen, etwa beim Sprechen, Niesen oder Husten, vom Träger der Maske auf sein Gegenüber übergehen.

© iStockphoto.com Oben MNS, unten FFP2-Masken

FFP- Masken wiederum gibt es mit unterschiedlich starker Filterwirkung. Während FFP2-Masken eine Virendichtigkeit von rund 95 Prozent haben, geht man davon aus, dass FFP3-Masken in Sachen Corona einen nahezu hundertprozentigen Schutz darstellen. Nahezu, denn hundertprozentig sicher ist, so die Mikrobiologin und Hygienikerin Prof. Miranda Suchomel von der MedUni Wien, keine Maske.

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Was bringen MNS-Masken?

Im besten Fall kann durch das Tragen einer MNS- oder einer Stoffmaske das Risiko, dass eine infizierte Person eine gesunde ansteckt - sofern Erstere die Maske trägt -, ein wenig reduziert werden. Für den Träger selbst stellt die Maske aber keinen Schutz dar. Gleichzeitig ist vom Kauf einer FFP2- oder FFP3-Maske abzuraten. Schlicht und einfach deshalb, weil hier große Knappheit herrscht und die wenigen Masken, die derzeit erhältlich sind, im Gesundheitsbereich, etwa im Krankenhaus oder von niedergelassenen Ärzten, dringend benötigt werden.

Kann ich eine Maske mehrmals verwenden?

Grundsätzlich handelt es sich bei MNS-Masken ebenso wie bei FFP-Masken um Einmalprodukte. Soll heißen: Nach der maximal vorgesehenen Tragezeit bzw. nach dem Abnehmen sind sie zu entsorgen. Letzteres deshalb, weil beim Ab- und Wiederaufsetzen die Gefahr besteht, dass Viren auf die Innenseite der Maske gelangen. Das Robert-Koch-Institut weist mittlerweile aber darauf hin, dass ursprünglich als Einmalprodukt gehandelte Masken notfalls auch mehrmals verwendet werden können. Nach spätestens einem Tag gilt es aber auch sie zu entsorgen. Zudem ist zu bedenken, dass die Maske bei mehrfacher Verwendung an Schutzwirkung einbüßen kann.

Wie setze ich die Maske richtig auf?

Damit virendichte Masken auch tatsächlich schützen, gilt es beim Aufsetzen und Ablegen einige Regeln zu beachten. So muss man, bevor man die Maske anlegt und nachdem man sie wieder abgelegt hat, die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen oder desinfizieren. Beim Anlegen ist darauf zu achten, dass die Maske Mund und Nase vollständig abdeckt. Zwischen Gesicht und Maske dürfen keine Lücken vorhanden sein. Ein Bart verhindert, dass die Maske dicht abschließt.

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Der dichte Sitz ist zwar bei FFP-Masken möglich, nicht aber bei MNS-, also bei OP-Masken oder selbstgenähten Stoffmasken. "Hier können die Viren problemlos eindringen", warnt die Expertin. Entweder an den Seiten oder direkt durchs Material hindurch. Umso wichtiger ist es daher, den vorgegebenen Mindestabstand bei Kontakt mit anderen - trotz Maske - stets einzuhalten. Das bei der Handhabung von MNS-Masken zu beachten:

  • Vor dem Anlegen der Maske die Hände mit Wasser und Seife waschen.
  • Die Maske möglichst nah an Mund und Nase anbringen. Mund- und Nasenpartie müssen vollständig bedeckt sein. Die Maske muss dicht sitzen.
  • Die Maske darf zwischendurch nicht abgenommen und offen getragen werden.
  • Die Maske sollte nicht länger als drei bis vier Stunden getragen werden.
  • Sobald die Maske durchfeuchtet ist, muss sie gewechselt werden.
  • Beim Abnehmen die Maske an den Bändern oder am Gummi fassen, um eine Berührung und damit eine mögliche Kontamination v.a. der Innenseite zu vermeiden.
  • Nach dem Ablegen müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen oder desinfiziert werden.

Wird die Maske zwischenzeitlich abgelegt, sollte sie entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts trocken an der Luft mit der Innenseite nach oben gelagert werden. Von der Lagerung in geschlossenen Behältern wird abgeraten. Zudem ist darauf zu achten, dass eine Maske nur von ein und derselben Person getragen wird. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, empfiehlt es sich, die Masken zu markieren, damit sie ihrem jeweiligen Träger problemlos zugeordnet werden können.

Woher bekomme ich die Maske?

Grundsätzlich sollen in Supermärkten, die größer als 400 Quadratmeter sind, MNS-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Diese Supermärkte dürfen dann nur mehr mit Maske betreten werden. Das gilt auch für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Natürlich dürfen auch selbst gekaufte oder genähte Masken verwendet werden. Viele lokale Schneider bieten derzeit Stoffmasken zum Kauf an. Hier einige Tipps, wo Sie MNS-Masken erhalten.

Was bringen selbstgenähte Masken?

Der Österreichischen Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin (ÖGIT) zufolge sind Stoffmasken kein adäquater Ersatz für MNS- und schon gar nicht für FFP-Masken. Allerdings können sie bei Mangel an industriell hergestellten MNS-Masken eine Alternative darstellen, "da sie eine Möglichkeit bieten, das Risiko für Tröpfcheninfektionen zu vermindern". Das Tragen der Maske sollte aber "auf keinen Fall dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder die Händehygiene nicht mehr umgesetzt wird", mahnt die ÖGIT.

Was muss ich beim Selbernähen beachten?

Mit einer selbstgenähten Maske kann man bestenfalls verhindern, dass beim Husten, Niesen oder Sprechen Speicheltröpfchen weit durch die Luft geschleudert werden. Die Viren selbst können den Stoff dennoch durchdringen. In Zeiten wie diesen ist aber jede Maßnahme willkommen, die die Gefahr einer Infektion anderer - wenn auch nur in geringem Ausmaß - verringert.

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So kursieren bereits zig Anleitungen zur Anfertigung von MNS-Masken. Verwenden Sie hierfür einen Stoff, den man bei 60, besser noch bei 90 Grad waschen kann. Das Material sollte möglichst dicht gewebt und auch dann noch atemdurchlässig sein, wenn es doppelt gefaltet ist.

Was ist bei der Maskenpflicht zu bedenken?

Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, dass es bei der Maskenpflicht in Supermärkten nicht darum ginge, sich selbst vor einer Ansteckung zu schützen, sondern darum, andere nicht anzustecken. Die konkrete Handhabung wirft aber einige Fragen auf. Zum Beispiel: Wo nehme ich die Maske ab? Und wo soll ich sie entsorgen? An dieser Stelle gibt Suchomel zu bedenken: Ein Spreader, also eine Person, die gesund wirkt, weil sie keine Symptome aufweist, tatsächlich aber infiziert ist und folglich genügend Viren ausscheidet, um andere anzustecken, sollte die Maske keinesfalls im Supermarkt abnehmen und entsorgen. Abgesehen davon gilt: Infizierte Personen haben auch mit Maske im Supermarkt nichts verloren.

Welche Gefahr birgt das Tragen von Masken?

Es könnte passieren, dass jene Maßnahmen, zu denen wir seit Wochen angehalten werden - allem voran Abstandhalten und häufiges Händewaschen - plötzlich vernachlässigt werden. Weil man sich, wenn man eine Maske trägt, möglicherweise in falscher Sicherheit wiegt. Dabei wird jedoch nicht bedacht, dass MNS-Masken zwar eine gewisse Barriere für Tröpfchen, nicht aber für Viren darstellen. Dieses falsche Sicherheitsgefühl könnte die Menschen dazu verleiten, wieder vermehrt ihre Wohnung zu verlassen. Das wiederum könnte zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen führen.

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Die Maske hält den Träger zwar davon ab, sich an Mund und Nase zu fassen. Es kann allerdings beobachtet werden, dass sich Maskenträger vermehrt ins Gesicht fassen, um den Sitz der Maske zu optimieren. Hier ist Vorsicht geboten. Denn eine Infektion kann auch über die Bindehaut der Augen erfolgen.

Darf man trotz Verhüllungsverbot Masken tragen?

Viele fragen sich derzeit, ob das mit Oktober 2017 in Kraft getretene Vermummungsverbot mit der Maskenpflicht zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus vereinbar ist. Die Antwort lautet: Ja. Laut Auskunft des Bundesministeriums "liegt ein Verstoß gegen das Verhüllungsverbot nicht vor, wenn die Verhüllung gesundheitliche Gründe hat". Sprich: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus medizinischen Gründen ist vom Vermummungsverbot ausgenommen.