Pensionsversicherung in Österreich: Gesetzlich, privat und betrieblich - was lohnt sich?

Gesetzliche, betriebliche und private Pensionsversicherungen: Worauf muss ich achten und was bringt mir im Alter mehr? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Altersvorsorge.

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Besonders im Alter ist man auf die Pensionsversicherung angewiesen. (Symbolbild) © Bild: Elke Mayr

Inhaltsverzeichnis

Wie funktioniert die Pensionsversicherung?

Ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit auch jenseits des Erwerbsfähigkeit - das ist das Grundprinzip des österreichischen Pensionssystems. Die Pensionsleistung ist eine Versicherungsleistung und steht Menschen ab dem Pensionsalter sowie Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenen in Form einer Waisen- oder Witwenpension zu.

Der Grundgedanke hinter der Pensionsversicherung ist die Solidarität zwischen Jung und Alt, der sogenannte „Generationenvertrag“. Durch die Beitragszahlungen ermöglichen junge Erwerbstätige den Lebensunterhalt für Menschen, die das Erwerbsleben bereits hinter sich haben oder aus anderen Gründen nicht mehr daran teilhaben können. Gleichzeitig können die heutigen Beitragszahlenden darauf vertrauen, dass auch sie zukünftig einmal finanziell abgesichert werden.

Pensionsversicherung: Das Drei-Säulen-Modell

Österreichs Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. Die gesetzliche Vorsorge ist eine Pflichtversicherung, alle Erwerbstätigen, die über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, zahlen in ihre Pensionsversicherung ein. Sich nicht zu versichern, ist also keine Option.

Je nach Personen- und Berufsgruppen gelten unterschiedliche Versicherungsgesetze, zum Beispiel für Arbeitnehmer:innen, Gewerbetreibende, Ärzt:innen oder Landwirt:innen. Gemäß Sozialversicherungs-Organisationsgesetz gibt es in Österreich seit 1. Jänner 2020 drei Pensionsversicherungsträger:

  • Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der größte Versicherungsträger und umfasst Arbeitnehmer:innen
  • Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) umfasst Gewerbetreibende, Neue Selbständige und Landwirt:innen

Was ist die gesetzliche Pensionsversicherung?

Die gesetzliche Pensionsversicherung sichert jene Menschen finanziell ab, die altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, Frühpensionsleistungen in Anspruch nehmen oder aufgrund von Krankheit keinem Beruf nachgehen können. Außerdem haben Witwer und Witwen sowie Waisen Anspruch auf Hinterbliebenenpension.

Anspruch auf die Alterspension haben Menschen, die über einen gewissen Mindestzeitraum versichert waren (Pensionsversicherungszeiten) und entsprechende Beiträge eingezahlt haben. Die Mindestversicherungszeit beträgt in Österreich aktuell 180 Beitragsmonate (das entspricht einem Zeitraum von 15 Jahren). Davon müssen mindestens 84 Versicherungsmonate (entspricht 7 Jahren) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben worden sein.

Männer können in der Regel mit 65 Jahren, Frauen mit 60 Jahren in Regelalterspension gehen. Ab dem Jahr 2024 soll das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben werden. Ab 2033 sollen dann Männer wie Frauen mit 65 Jahren in die Pension gehen dürfen. Das bedeutet: Wie Ihre Pension berechnet wird und ab wann Sie Anspruch darauf haben, hängt von Ihrem Geburtsalter ab. Vor dem 1. Dezember 1963 geborene Frauen können mit 60 Jahren in Alterspension gehen, Frauen, die nach dem 1. Juni 1968 geboren sind, erst mit 65 Jahren. Dazwischen erfolgt eine Staffelung in Halbjahresschritten.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Pension: Ab wann steht mir in Österreich wie viel zu?

Pension berechnen:
Der Pensionsrechner der Arbeiterkammer (AK) gibt Auskunft darüber, wie viel Ihnen heute bereits zustehen würde und wann Sie hypothetisch in Pension gehen können.

Was ist die betriebliche Pensionsversicherung?

Zusätzlich zur gesetzlichen Pension bieten manche Unternehmen betriebliche Pensionsleistungen an (2. Säule). Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung seitens der Arbeitgeber:innen. Diese ist entweder im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Kollektivvertrag festgeschrieben. Die Betriebspension muss keine reine Altersversorgung sein, sondern kann auch Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen umfassen.

Laut Arbeiterkammer liegen bei diesem Modell die Chancen und Risiken des Pensionskassengeschäfts zum Großteil beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin. Vorteilhaft ist vor allem, wenn eine Leistungszusage besteht. Dann können Arbeitnehmer:innen mit einer klar vorhersehbaren Pensionsleistung rechnen, wobei die zugesagte Leistung vom Unternehmen finanziert werden muss.

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Lohnt sich eine private Pensionsversicherung?

Neben der gesetzlichen und der betrieblichen Pensionsversicherung besteht auch die Möglichkeit, sich privat abzusichern (3. Säule). Private Pensionsversicherungen werden von Banken und Versicherungsunternehmen angeboten und werden zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge abgeschlossen. Wie die gesetzliche und die betriebliche Vorsorge wird auch die private Altersvorsorge mit Pensionsantritt ausbezahlt. Bei der privaten Variante handelt es sich um eine Geldanlage, das heißt: die Erträge sind im Vergleich zur gesetzlichen Pensionsversicherung potentiell höher, aber auch das Risiko eines Ausfalls ist größer. Die Höhe der Privatpension hängt von der Einzahlungsdauer, der Beitragshöhe und des sogenannten Rechnungs- oder Garantiezins sowie der Gesamtverzinsung ab. Ob eine private Versicherung nötig und sinnvoll ist, müssen die Betroffenen selbst entscheiden.

Private Pensionsversicherungen gibt es in verschiedenen Spielarten:

  • Seit 2003 existiert eine staatlich geförderte „prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge“, die von Rentenversicherungen und Pensionsinvestmentfonds angeboten wird. Geleistete Beiträge sind dabei durch eine Kapitalgarantie abgesichert. Beiträge können bis zum gesetzlichen Pensionsalter eingezahlt werden, maximal 3.000 Euro pro Jahr.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Abschluss einer Lebensversicherung als private Altersvorsorge.
  • Allgemein existieren bei privaten Rentenversicherungen verschiedene Investment-Varianten, die sich in Bezug auf Ertrag und Investmentrisiko unterscheiden. Die konservativste Variante sind Investments in sichere Anleihen wie Staatsanleihen, Schuldverschreibungen und Immobilien. Die fondsgebundene Variante ist risikoreicher, jedoch ist die Rendite im Regelfall höher. Dabei werden Fondsanteile erworben, die als Deckungskapital für Ihren Vertrag gelten. Darüber hinaus sind verschiedene Mischformen möglich.

Es empfiehlt sich jedenfalls, den Abschluss einer privaten Pensionsversicherung gut zu durchdenken und sich gegebenenfalls auch unabhängige Beratung einzuholen – denn ein Vertragsaustritt kann teuer werden und nicht alle Anbieter sind seriös. Zur Vertiefung bietet der Versicherungsverband Österreich einen „Versicherungsleitfaden“ zum Download an.

Die Frage, ob sich eine private Pensionsversicherung lohnt, beantwortet die Arbeiterkammer (AK) mit einem "Nein". Laut einer AK-Studie (2016), die 7 Versicherer (Allianz, Ergo Versicherung, Generali, Raiffeisen Versicherung, s-Versicherung, Uniqa, Wiener Städtische) unter die Lupe genommen hat, sind die hohen Kosten und die niedrigen Zinsen bei der Veranlagung der Grund dafür, dass sich eine private Pensionsversicherung kaum auszahlt. Die Studie kommt zu dem Schluss: Nur wer wirklich lange lebt, bei dem übersteigt die Summe der erhaltenen Renten auch die Summe der einbezahlten Prämie. Erhält eine Frau beispielsweise eine garantierte lebenslange Rente von im Schnitt (Median) rund 95 Euro pro Monat, müsste sie 91,5 Jahre alt werden, damit sich ihre Prämieneinzahlungen amortisieren.

Beitragshöhe: Was kostet eine Pensionsversicherung?

Bei einer privaten Pensionsversicherung ist die Beitragshöhe individuell - je nachdem für welchen Anbieter und welches Modell man sich entscheidet. In der Regel beträgt die Versicherungsprämie monatlich rund 100 Euro.

Für die gesetzliche Pensionsversicherung wird vom Gesetzgeber ein bestimmter Beitragssatz (Prozentsatz) festgelegt, der zur Ermittlung der individuellen Beitragshöhe dient:

Beitragsatz (in Prozent)
Anteil Dienstnehmer:innen Anteil Dienstgeber:innen Gesamt
10,25 12,55 22,80

Quelle: Pensionsversicherungsanstalt (PV); Stand: Dezember 2021

Eine weitere Möglichkeit der Pensionsversicherung ist die sogenannte Selbstversicherung, eine freiwillige Versicherung, die von Personen, die noch keine oder zu wenig Versicherungszeiten erworben haben, in Anspruch genommen werden kann. Dazu kann ein Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) gestellt werden. Voraussetzungen dafür sind: die Vollendung 15. Lebensjahres, ein Wohnsitz im Inland und dass man keine gesetzliche Pensionsversicherung bezieht. Eine Selbstversicherung kann zudem rückwirkend (bis maximal 12 Monate vor dem Datum der Antragstellung) erwirkt werden. Die Kosten für ein Selbstversicherungsmonat sind:

  • davor noch keine Pflichtversicherung vorhanden: 778,05 Euro (Beitragsgrundlage = 3.412,50 Euro)
  • davor Pflichtversicherung vorhanden: zwischen 209,37 Euro und 1.556,10 Euro - abhängig von der Beitragsgrundlage (Beitragsgrundlage = durchschnittliche monatliche Bruttolohn aus dem Jahr vor dem Beschäftigungsende)

Als Beitrag zur Selbstversicherung sind wie bei der gesetzlichen Pension pro Monat 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage zu bezahlen. Die Beitragsgrundlage kann mindestens 918,30 Euro und höchstens 6.825,00 Euro betragen.

Wie kann man kündigen?

Aus einer privaten Pensionsversicherung auszusteigen bzw. diese zu kündigen, ist nicht immer einfach und im Regelfall mit Kosten verbunden. Die Rahmenbedingungen und Details hängen von Ihrem Vertrag ab – informieren Sie sich also vor Vertragsabschluss genau, was eine Kündigung für (finanzielle) Konsequenzen nach sich zieht. Unter anderem bietet die Arbeiterkammer ein Online-Tool zur Kündigung einer Versicherung sowie etwaige Beratungsgespräche an.
Auch der Verein für Konsumentenschutz (VKI) bietet telefonische und persönliche Beratungen zu Vertragsabschlüssen und -kündigungen an.