Letzter Weg - wer zahlt?

von Dr. Maria In der Maur-Koenne © Bild: NEWS

Meine Eltern sind geschieden, mein Vater ist sehr hoch verschuldet. Er hat zwar eine Pension, aber so weit ich weiß, ist sein Konto stark im Minus. Wer übernimmt die Begräbniskosten meines Vaters, sollte er sterben? Da es kein Vermögen gibt, kann ich dann einfach das Erbe ablehnen und muss mir dann auch keine Gedanken um die Begräbniskosten machen?
P. S., per E-Mail

Lieber Herr S.,
ich kann Sie beruhigen. Wenn die Kosten einer Beisetzung nicht durch den Nachlass des Verstorbenen selbst gedeckt werden können und es keine nahen Angehörigen gibt, die die Kosten des Begräbnisses übernehmen können oder wollen, werden die Kosten der Bestattung vom Land oder der Gemeinde übernommen. Früher wurde dies als "Armenbegräbnis" bezeichnet, heute sprechen die Behörden von einer "Sozialbestattung".

Diese Bestattungen werden zwar schlicht, aber dennoch pietätvoll abgehalten. In der Regel findet eine Feuerbestattung statt, da diese die günstigste Variante darstellt. Sollte der Verstorbene sich bereits zu Lebzeiten eine bestimmte Bestattungsart gewünscht haben und dies schriftlich festgehalten haben, so wird nach Möglichkeit auch der Wunsch des Verstorbenen berücksichtigt.

Dies allerdings nur, solange die Wünsche den finanziellen Rahmen nicht sprengen. So sind in manchen Fällen auch Erdbestattungen oder sogar Seebestattungen als Sozialbestattungen möglich.

Generell werden nur die erforderlichen Kosten wie Gebühren, Sarg oder Urne, Kosten für einen Trauerredner und gegebenenfalls die Sargträger sowie für diverse Behördenwege übernommen. Nicht erstattet werden hingegen Kosten für eine dauerhafte Grabpflege, Kondolenzanzeigen oder einen Leichenschmaus. Diese Kosten müssen von den Hinterbliebenen selbst getragen werden.

Allein in Wien finden jährlich mehrere Hundert Sozialbegräbnisse statt, österreichweit mehr als 1.000. An den meisten Sozialbestattungen nehmen auch Hinterbliebene teil, sodass sich die Sozialbestattungen von anderen Bestattungen nur dadurch unterscheiden, dass sie auf das Notwendigste reduziert werden, sonst aber wie alle Bestattungen ablaufen und manchmal gar nicht als solche erkennbar sind.

Wenn Ihr Vater daher vermögenslos verstirbt, sodass die Verlassenschaft die Kosten der Beisetzung nicht abdeckt, sind Sie als Sohn nicht verpflichtet, für die Kosten der Bestattung aufzukommen. Nach dem Tod Ihres Vaters können Sie vor dem zuständigen Notar erklären, die Erbschaft nicht antreten zu wollen. Dann müssen sich auch keine weiteren Gedanken wegen der Begräbniskosten mehr machen.

Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie mir bitte: siehabenrecht@news.at