Kostenfalle Handwerker:
So teuer kann es werden

Die Arbeiterkammer (AK) Wien attestiert den Handwerkern in ihrem aktuellen Preismonitor "goldene Preise". Eine Installateur-Stunde liegt demnach im Schnitt bei rund 91 Euro. Wie die Preise geregelt sind und worauf man achten sollte, wenn man einen Handwerker anfordert.

von Installateur, Handwerker © Bild: Shutterstock.com/Andrey_Popov

Von Mitte Juli bis Mitte August hat die Arbeiterkammer die Preise für eine Handwerker-Arbeitsstunde sowie die Fahrtkosten erhoben. Außerdem wurden die Preise von Schlüssel- und Aufsperrdiensten geprüft. Insgesamt wurden 81 Handwerksunternehmen in Wien untersucht: 11 Elektriker, 12 Fliesenleger, 12 Glaser, 14 Gas-Wasser-Installateure, 7 Thermen-WerksundInnendienste, 10 Maler und 15 Schlosser (davon 10 Aufsperrdienste).

Das verlangen Handwerker pro Arbeitsstunde

Dabei haben die Experten herausgefunden: Eine Elektriker-Monteurstunde kostet circa zwischen 68 und 108 Euro (Durchschnitt: rund 89 Euro). Eine Fliesenleger-Facharbeiterstunde kostet circa zwischen 58 und 78 Euro (Durchschnitt: rund 66 Euro). Eine Glaser-Facharbeiterstunde kostet circa zwischen 64 und 98 Euro (durchschnittlich rund 76 Euro). Eine Facharbeiterstunde bei einem Gas-Wasser-Installateur kostet circa zwischen 73 und 113 Euro (Durchschnitt: rund 91 Euro). Eine Technikerstunde beim Thermen-Werkskundendienst kostet zwischen 97 und 132 Euro (Durchschnitt: rund 122 Euro). Eine Maler-Facharbeiterstunde kostet circa zwischen 47 und 66 Euro (Durchschnitt: rund 57 Euro).

Quelle: Preismonitor Arbeiterkammer Wien 2019

"Zum Preis für die Handwerker-Arbeitsstunde kommen noch die Wegzeitkosten oder ein Fahrtkostenpauschale dazu“, teilt AK-Konsumentenschützerin Manuela Delapina in einer Aussendung mit. Bei der Höhe der Wegkosten komme es auch darauf an, ob der Handwerker im eigenen Bezirk ist oder eine längere Anfahrt hat.

Ab wann es Wucher ist

Doch wie stark dürfen die Preise eigentlich schwanken? "Grundsätzlich können die Preise nach Angebot und Nachfrage verrechnet werden. Wenn jedoch mehr als die Hälfte über dem durchschnittlich veranschlagten Preis für die Leistung verrechnet wird, wäre dies Wucher und der zu viel verrechnete Preis wäre dann einklagbar", sagt Delapina. Je nach Gewerbe variiere der Stundensatz-Preis natürlich auch. In die Kalkulation würden unter anderem die Personal-, Lager- und Ausbildungskosten der Facharbeiter mit einfließen. Ist eine Kunde einmal unzufrieden mit der Leistung beziehungsweise dem Preis des Handwerkers, kann er sich laut AK-Expertin an folgende Stellen wenden:

  • an die Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich, die auch daran interessiert seien, schwarze Schafe aufzudecken.
  • an die Arbeiterkammer als Konsumentenvertreterin

So kann man Kosten sparen

Weil es so große Preisschwankungen gibt, lohnt sich der Vergleich von Preisen beziehungsweise Angeboten. "Bei den Fahrtkosten sollten Sie jedenfalls genau nachfragen, wie sie verrechnet werden", sagt Delapina.

Diese Tipps helfen dabei, Geld zu sparen:

  • Oft verrechnen Handwerker für die Wegzeit den Arbeitszeit-Stundensatz. Daher sollte man genau nachfragen, einen Handwerker in der Nähe wählen und sich erkundigen, ob eine Fahrtkostenpauschale möglich ist.
  • Informieren Sie sich bei Notdiensten nach Abend-, Nacht-, Wochenend-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Die Geschäftszeiten sind nicht bei allen Betrieben gleich.
  • Notdienste werben oft mit auffällig günstigen Preisen. Dahinter können sich Kostenfallen verbergen (Fahrtkostenzuschlag etc.). Die Website des Notdienstes sollte in jedem Fall Informationen zum Firmensitz enthalten. Am besten man erkundigt sich telefonisch nach den maximalen Kosten.
  • Falls Sie bei Notdiensten vor Ort merken, dass es sich um einen Betrüger handeln dürfte, keinesfalls in bar zahlen. Verlangen Sie eine Rechnung und einen Erlagschein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – ansonsten rufen Sie notfalls die Polizei, wie die AK rät.
  • Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie vorher darauf hingewiesen wurden. Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil (also unverbindlich, circa, ungefähr) erklärt ist.
  • Ein verbindlicher Kostenvoranschlag gilt als fix – auch wenn sich der Betrieb verrechnet hat, darf er nicht mehr verlangen. Sind bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die Kosten für die Arbeit beträchtlich höher als im Voranschlag, also mehr als zehn bis 15 Prozent, muss das mit Ihnen besprochen werden.
  • Beim Kuratorium für Einbruchschutz und Objektsicherung finden Sie geprüfte Aufsperrdienst-Mitglieder und eine eigene Aufsperrhotline – Telefon: 0590 900 55 99.

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