Abgelaufenes Essen: Genießbar oder giftig?

Eines gleich mal vorweg: Nur weil das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, heißt das noch lange nicht, dass das abgelaufene Lebensmittel weggeschmissen werden muss. Dennoch gibt es einige Produkte, bei denen Sie besser kein Risiko eingehen sollten.

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Grundsätzlich gilt zwischen dem Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, und der Angabe "Zu verbrauchen bis", sprich dem Verbrauchstdatum, zu unterscheiden, wie Angelika Kirchmaier in ihrem Buch "Nicht alles ist Mist" erklärt.

Das Verbrauchsdatum findet sich auf jenen Lebensmitteln, die sehr leicht verderben und schon nach kurzer Zeit eine gesundheitliche Gefahr darstellen können. Darunter fallen zum Beispiel Faschiertes und roher Fisch. Diese Produkte sollten tatsächlich bis zum Tag des angeführten Datums verbraucht oder zumindest verkocht werden. Beim Verkochen werden die gefährlichsten Keime vorerst einmal abgetötet. Auf diese Weise lässt sich die Haltbarkeit - je nach Produkt - um ein paar Tage verlängern.

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Das Mindesthaltbarkeitsdatum dagegen ist eher als Empfehlung zu betrachten. Es markiert jenen Tag, bis zu dem der Hersteller für einen eventuellen Verderb des Produkts haftet. Ist es überschritten, heißt das aber noch lange nicht, dass das abgelaufene Essen nicht mehr genießbar ist. Viel mehr sollten Sie sich nun auf Ihre Sinne verlassen. Riecht oder schmeckt das Produkt verdorben? Sind, die Konsistenz und das Aussehen betreffend, deutliche Veränderungen zu erkennen, die auf einen Verderb hindeuten? Ist das nicht der Fall, können Sie das Lebensmittel ohne Bedenken genießen.

Das Buch "Nicht alles ist Mist" von Angelika Kirchmaier finden Sie hier.*

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Was die Kennzeichnung betrifft, wird also oft nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Bei gewissen Lebensmitteln sollte man dennoch Vorsicht walten lassen. Ansonsten droht nämlich Vergiftungsgefahr. Lesen Sie hier, um welche Lebensmittel es sich handelt.

1. Eier

Eier, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, dürfen - sofern sie den Riechtest überstanden haben -, zwar zum Backen oder Kochen verwendet werden. Roh sollte man sie aber nicht mehr essen. Wobei, so Kirchmaier, Eier eigentlich auch schon vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht roh verzehrt werden sollten. Der Grund ist die Gefahr einer Salmonellenvergiftung.

2. Marmelade & Co.

Verwenden Sie zum Herausschöpfen stets einen frischen Löffel. Ansonsten können Keime in die Marmelade gelangen, die für einen schnelleren Verderb sorgen. Hat sich erst einmal Schimmel im Glas gebildet, heißt es für den gesamten Inhalt: Ab in den Müll! Denn auch wenn wir es mit freiem Auge nicht sehen können: Die fadenförmigen Zellen der Pilze breiten sich in der ganzen Marmelade aus.

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Das gilt auch für sämtliche andere Lebensmittel - mit zwei Ausnahmen: Hartkäse und geräucherter Rohschinken. Beide enthalten derart wenig Flüssigkeit, sodass sich der Schimmel nicht unbemerkt ausbreiten kann. Hier reicht es für gewöhnlich, die betreffende Stelle großzügig wegzuschneiden. Durch Verkochen lassen sich die Gifte von Schimmelpilzen übrigens nicht abtöten.

3. Pilze

Frische Pilze halten nur wenige Tage und sollten daher so schnell wie möglich verbraucht werden. Verzichten Sie bei Verdacht auf Verderb bitte auf den Geschmackstest. Ansonsten besteht die Gefahr einer schweren Vergiftung. Abgesehen davon sprechen Aussehen, Konsistenz und Geruch ohnehin meist eine klare Sprache. So sind verdorbene Pilze übermäßig wässrig und haben sie einen faulen, mitunter fischigen Geruch. Für Pilze aus der Dose oder dem Glas gilt: Bitte bis zum vom Hersteller angegebenen Tag verbrauchen.

4. Fisch, Fleisch und Fleischwaren

Kirchmaier warnt: "Wagen Sie keine Experimente. Verdorbenes Fleisch, verdorbene Fleischwaren und verdorbener Fisch können eine Lebensmittelvergiftung auslösen." Wenn Sie demnach nicht im Krankenhaus landen wollen, halten Sie sich bitte strikt an das Verbrauchsdatum. Ist das Produkt mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen, empfiehlt es sich, dieses so bald als möglich zu essen.

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Prinzipiell gilt: Je kleinteiliger die Ware, desto größer die Oberfläche, auf der sich Keime ansiedeln können. Demnach ist die Gefahr eines raschen Verderbs bei Faschiertem ganz besonders groß. Ähnlich verhält es sich mit aufgeschnittener Wurst. Aber auch bei Speck, frischem Fleisch, rohen sowie geräuchertem Fisch sollten Sie kein Risiko eingehen.

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Verlassen Sie sich hier nicht auf das äußere Erscheinungsbild. Oft ist mit freiem Auge nicht erkennbar, ob das Produkt noch genießbar oder bereits verdorben ist. "Eine schöne Farbe beim Fisch muss nicht unbedingt Frische bedeuten. Es wurden z.B. bereits alte blasse Thunfische illegal rot nachgefärbt", gibt die Ernährungsexpertin zu bedenken. Auf keinen Fall sollten Sie die Ware kosten, wenn der Verdacht besteht, dass sie verdorben ist.

5. Dosen

Egal ob Obst oder Gemüse, Fisch oder Fleisch - ist die Dose aufgebläht, sollte sie umgehend entsorgt werden. Am besten gleich ungeöffnet. Eine nach außen gewölbte Wand deutet nämlich darauf hin, dass sich das Bakterium Clostridium botulinum im Inneren der Dose angesiedelt hat - und dieses ist hochgiftig. Dass man den Inhalt auf keinen Fall kosten sollte, erklärt sich damit wohl von selbst.

Speziell für Fleisch- und Fischkonserven gilt - und zwar unabhängig vom Zustand der Dose: Nach Ablauf der Haltbarkeitsdatums bitte nicht mehr essen.

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Ab in den Müll heißt es übrigens auch für beschädigte Dosen. Normalerweise verhindert eine auf dem Metall aufgetragene Schutzschicht, dass dieses in direkten Kontakt mit der Ware kommt. Ist die Schutzschicht jedoch aufgerissen, kann es beim Kontakt des Dosenmaterials mit dem Lebensmittel zu chemischen Reaktionen kommen. Schadstoffe können sich aus dem Material herauslösen und in das Lebensmittel geraten.

6. Speiseeis

Ungeöffnet und im Tiefkühler gelagert hält Speiseeis mehrere Wochen über das Haltbarkeitsdatum hinaus. Ist die Verpackung erst einmal geöffnet, sollte es allerdings innerhalb weniger Wochen verbraucht werden. Auch hier gilt: Bei Verdacht auf Verderb bitte nicht kosten! Einmal aufgetautes Eis sollte nicht wieder eingefroren, angetautes innerhalb von wenigen Tage gegessen werden.

7. Tropische Früchte

Hier geht es zwar nicht um die Haltbarkeit, eine unachtsame Handhabung kann dennoch gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Die Ernährungsexpertin rät, Tiefkühlobst aus fernen Ländern niemals roh zu essen. Um einer Infektion vorzubeugen, sollten die Früchte vor dem Verzehr ausreichend erhitzt werden. Der Grund: Nicht jede Region verfügt über derart reines Wasser, wie wir es tun. Dennoch müssen Lebensmittel und Produktionsmaschinen gereinigt werden. So kommen etwaige Keime auf die Ware.

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Handelt es sich um frische Importware, sollte sie mit kochend heißem Wasser übergossen und anschließend abgeschreckt werden. So zum Beispiel bei Mangos und Melonen ebenso wie bei Gemüse. Wer die Lebensmittel verkocht, kann sich das Überbrühen natürlich sparen.

Zum Buch

Wann kann ich ein Lebensmittel ohne Bedenken essen? Und ab welchem Zeitpunkt sollte ich es schnurstracks entsorgen? Angelika Kirchmaier informiert in "Nicht alles ist Mist" über Lebensmittelverderb und Haltbarkeitsdaten. Dabei gibt sie dem Leser praktische Tipps zur Auswahl, Lagerung und Haltbarmachung an die Hand, damit jeder für sich einen Beitrag gegen die weltweit steigende Lebensmittelverschwendung leisten kann.