Essen oder entsorgen?

Welche Lebensmittel Sie auch noch nach Ablauf der Haltbarkeitsfrist essen können

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Grundsätzlich ist zwischen zwei Angaben zu unterscheiden: dem Mindesthaltbarkeits- und dem Verbrauchsdatum. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Produkt seine spezifischen Eigenschaften wie Farbe, Geruch, Geschmack und Konsistenz behält. Was nicht automatisch heißt, dass es nach Ablauf des Datums nicht mehr gegessen werden kann. Im Gegensatz zum Verbrauchsdatum: Es findet sich meist auf leicht verderblicher Ware wie etwa rohem Fleisch. Ist die Frist erst mal verfallen, sollte das Produkt nicht mehr gegessen werden. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass sich gefährliche Keime und Bakterien vermehren.

Trotz abgelaufener Frist genießbar

Weniger Sorgen müssen Sie sich laut VKI bei Reis, Nudeln, Mehl, Marmelade, Tee, Kaffee und Kakaopulver machen. Sie kann man normalerweise auch noch lange nach Ablauf der Mindesthaltbarkeitsfrist ohne Bedenken essen. Ebenso Kompott, Konserven und eingelegtes Gemüse - vorausgesetzt, die Verpackung wurde noch nicht geöffnet. Auch Tiefkühlware lässt sich meist noch Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießen. Allerdings macht es einen Unterschied, ob Sie etwa einen Laib Brot oder eine Cremetorte einfrieren, da fetthaltige Lebensmittel in der Regel rascher verderben.

Vorsicht bei Fisch und Fleisch

Eier können bis zu zwei Wochen über die Mindesthaltbarkeitsfrist hinaus verwendet werden. Immer vorausgesetzt, sie werden ausreichend erhitzt. Besser also zu einem Kuchen verarbeiten denn als weiches Frühstücksei servieren. Ein kleiner am Rande: Flüssiges Eiklar deutet darauf hin, dass das Ei nicht mehr allzu frisch und keinesfalls roh, etwa in Tiramisu oder Mayonnaise, gegessen werden sollte. Genauso wenig empfiehlt es sich, bei Fisch oder Fleisch ein Risiko einzugehen. Ein übler Geruch sollte Warnung genug sein. Dasselbe gilt für Wurst und Aufstriche, wobei man diese sogar einige wenige Tage über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumieren kann .Vorausgesetzt sie haben weder einen unangenehmen Geruch noch einen schmierigen Belag.

Im Zweifelsfall entsorgen

Bei Milch und Milchprodukten heißt es: Testen und vertrauen auf den eigenen Geschmack vertrauen. Verdorbene Produkte schmecken meist bitter. Wobei hier, wie auch bei sämtlichen anderen Lebensmitteln, gilt: im Zweifelsfall entsorgen. Es zahlt sich nicht aus, einen verdorbenen Magen oder Schlimmeres zu riskieren.

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