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Konkret sieht die Verordnung, die alle Arbeiten im Freien umfasst, unter anderem Schutzpläne vor, die ab einer bestimmten Hitzewarnstufe der GeoSphere Austria (30 bis 34 Grad) umzusetzen sind. Im Baubereich wird zudem eine Ausstattung von Krankabinen mit Klimatisierung verpflichtend sowie eine generelle Bereitstellung von Schutzkleidung. Mit 1. Jänner 2026 soll die Hitzeschutzverordnung in Kraft treten. Für die Umrüstung am Bau gibt es Übergangsfristen.
Grundsätzlich würden Unternehmen bereits eigenverantwortlich Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten setzen, betonen Wirtschaftskammer (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) in ihren Stellungnahmen. "Die geplante Verordnung schafft einheitliche Rahmenbedingungen - sie setzt auf bereits bewährte Praxismaßnahmen und ergänzt diese dort, wo Regelungslücken bestehen", hieß es dazu aus dem Ministerium. "Es geht hier um die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was wiederum für weniger Krankenstände sorgt, was im Interesse der Unternehmen ist", wird argumentiert.
Auf den Hinweis eines Bauleiters, dass landesrechtliche Lärmschutzregelungen das Verlegen von Arbeiten in die Morgenstunden erschweren würden, konterte das Ministerium: "Arbeiten ohne Lärmentwicklung wären auch jetzt schon vor 6 Uhr möglich." Auch die Kritik an einem erhöhten Bürokratieaufwand weist die Behörde zurück. Die geplante Verordnung konkretisiere überwiegend Schutzpflichten, die bereits zu beachten waren. Das Ministerium will die eingelangten Stellungnahmen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls nachjustieren.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) bezeichnete die geplante Verordnung als "Meilenstein". Sie ortet angesichts der "wenigen kritischen Rückmeldungen" einen breiten Konsens unter den "Stakeholdern" über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Hitze.