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Der Dieselmotor EA189 wurde in den Modelljahren 2008 bis 2015 in Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda eingebaut. Es handle sich um die letzte Möglichkeit, Ansprüche ohne Risiko durchzusetzen, merkt der VSV an. "Die Volkswagen AG ist über den Vorgang des VSV nicht informiert und kann dazu keine Stellungnahme abgeben", teilt der Autobauer dazu Montagnachmittag auf APA-Anfrage mit.
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor drei Jahren könnten Ansprüche nun verjähren. Nur unter bestimmten Umständen besteht nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Jänner 2022 die Chance, dass Ansprüche erst nach 30 Jahren verjähren. "Besitzer eines Pkw mit dem Dieselmotor EA189 sollten daher die Möglichkeit nützen, sich der Abhilfeklage anzuschließen", sagt VSV-Obfrau Daniela Holzinger-Vogtenhuber zur APA. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich im Oktober 2024 in rund 10.000 Fällen außergerichtlich mit VW geeinigt und insgesamt 23 Mio. Euro an Entschädigungen ausverhandelt.