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Im Verkauf werden für rauchbaren Hanf künftig dieselben rechtlichen Vorgaben wie für Tabakwaren gelten: Warnhinweise müssen auf den Verpackungen angebracht sein, der Onlinehandel ist untersagt, und die Jugendschutzbestimmungen sind einzuhalten, schreibt das Ministerium in einer Aussendung.
Das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs hatte für große Unsicherheit unter Hanfshops gesorgt, die sich dadurch in ihrer Existenz bedroht sahen und die Interpretation der Entscheidung anzweifelten. Der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) legte dazu im April ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer vor, der festhielt, dass legal handelbare Cannabisblüten zwar der Tabaksteuer unterliegen, "jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols" seien. Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.
Der Cannabis-Verband wollte es daher notfalls auch auf eine juristische Klärung ankommen lassen. Man sei auf ein Verwaltungsverfahren vorbereitet, so der Verband im April. Das Finanzministerium betonte damals, dass das Gutachten nichts an der Rechtslage ändere.