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Nach Scalahaus-Pleite: Ex-Geschäftsführer stehen wegen Gläubigerschädigung vor Gericht

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Scala-Fertighaus

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Die Insolvenz des Salzburger Fertighausherstellers Scalahaus im Jahr 2022 hat ein gerichtliches Nachspiel. Zwei ehemalige Geschäftsführer müssen sich Ende Oktober in Salzburg verantworten. Sie sollen Gläubiger – darunter rund 170 Häuslbauer – um fast 23 Millionen Euro geschädigt haben.

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Die Insolvenz des Salzburger Fertighausanbieters Scalahaus Holzbau GmbH im Frühjahr 2022 hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Wie die Salzburger Nachrichten am Dienstag berichten, müssen sich am 29. Oktober zwei ehemalige Geschäftsführer wegen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen am Landesgericht Salzburg verantworten. Die beiden Männer sollen die Gläubiger – darunter zahlreiche Häuslbauer – um fast 23 Millionen Euro geschädigt haben.

Das Unternehmen mit Sitz in Eugendorf (Flachgau) hatte Ende März 2022 zunächst Insolvenz angemeldet und nur eine Woche später die Schließung des Betriebs angekündigt. In dem damals eröffneten Konkursverfahren hatten mehr als 460 Gläubiger Forderungen angemeldet. Darunter befanden sich auch gut 170 Häuslbauer, die teilweise schon Anzahlungen geleistet hatten. Ihre Häuser wurden aber nie geliefert oder fertiggebaut. Zum Teil sprangen zwar Fremdfirmen ein, die damals stark gestiegenen Baukosten und die Tatsache, dass viele Bauunternehmen keine Fixpreisgarantie mehr abgeben konnten, verschärften die Lage der Kunden – darunter viele junge Familien – weiter.

Schlechte Buchführung, "unangemessen" hohes Geschäftsführergehalt

Laut Strafantrag sollen die beiden Männer in unterschiedlicher Tatbeteiligung einen Befriedigungsausfall bzw. eine Befriedigungsvereitelung für die Gläubiger in der Höhe von insgesamt 22,9 Millionen Euro zu verantworten haben. Die beiden damaligen Geschäftsführer sollen die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens herbeigeführt haben, weil sie unter anderem "die Geschäftsbücher so geführt haben, dass ein (jeweils) zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH erheblich erschwert" gewesen sei. Zudem sei teilweise ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt bezogen worden. Bei der Kostenrechnung wurden offenbar auch keine Gemeinkosten berücksichtigt.

Einem der Männer wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch das "Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung" vor. Im Falle einer Verurteilung droht den beiden Angeklagten eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Gegen das Duo wurde auch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt – das Verfahren wurde in dieser Hinsicht aber eingestellt.

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