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Die Wettbewerbshüter der BWB werfen der ARA vor, die Konkurrenz mit verbotenen Kampfpreisen zu unterbieten, um diese vom Markt zu verdrängen. Außerdem bestehe der Verdacht, dass die ARA über eine Tochter einzelnen größeren Kunden Rabatte gewährt, die gegen das abfallwirtschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen würden.
Die ARA hatte sich juristisch gegen die Razzia gewehrt und Rekurs gegen den vom Kartellgericht erlassenen Hausdurchsuchungsbefehl erhoben, blitzte dort aber im Jänner ab. Die ARA befasste auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH), dieser wies den Antrag bereits im November zurück. Die Ermittlungen der BWB würden nun nach dem OGH-Spruch fortgesetzt, wie eine BWB-Sprecherin zur APA sagte. Seitens der ARA lag der APA zunächst keine Stellungnahme vor.
Die Altstoffsammler waren schon einmal im Visier der Kartellwächter. Vor zehn Jahren verdonnerte die EU-Kommission die ARA zu einer Geldstrafe von 6 Mio. Euro, weil diese Wettbewerber am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert habe. Die ARA sagte damals zu, künftig Wettbewerber nicht mehr vom Zugang zur Infrastruktur auszuschließen. Die ARA war bis dahin der einzige Anbieter für die Sammlung und Verwertung von Haushaltsverpackungen in Österreich und hatte damit de facto eine Monopolstellung.
Die ARA AG steht, wie es auf der Webseite heißt, "im Eigentum von Verpackungsherstellern, produzierender Industrie und Gewerbe sowie des Handels". Laut Wirtschaftscompass gehören 80 Prozent dem Altstoff Recycling Austria Verein.
