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Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Er hat neuerlich einen Enthaftungsantrag gestellt, über den heute (Mittwoch) Nachmittag entschieden wird. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich gegen die Enthaftung ausgesprochen.
Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe. Die OGH-Richter stufen den ersten Teilprozess gegen Benko - insgesamt gibt es mehr als ein Dutzend Verfahrensstränge - als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei.