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In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft üblicherweise dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichen Interesse, in sogenannten "clamorosen" Causen. In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht und welcher Ermittlungsstrang finalisiert wurde, gab die WKStA in einer Aussendung nicht bekannt. Entscheiden muss nun das Justizministerium.
Die WKStA ermittelt derzeit in 13 verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben. Mitte Juli erfolgte eine erste Anklage gegen Benko wegen betrügerischer Krida. Der entsprechende Strafprozess wird im Herbst in Innsbruck stattfinden - nicht, wie von Benkos Anwalt Norbert Wess beantragt, in Wien, teilte der Oberste Gerichtshof (OGH) heute mit.
Benkos Anwalt hatte für die Verlegung sinngemäß damit argumentiert, dass das Verfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geführt werde und es am Straflandesgericht Wien quasi eine Spezialabteilung für so umfangreiche Wirtschaftscausen gebe. Die OGH-Richter stufen den Prozess gegen Benko als eher durchschnittliche Wirtschaftscausa ein, womit die Voraussetzung für eine Verlegung nach Wien nicht gegeben sei. Von der Staatsanwaltschaft sollen für den Prozess übrigens acht Zeugen benannt worden sein.
Wann der Prozess in Innsbruck über die Bühne gehen wird, war vorerst unklar. Sie gehe davon aus, dass man noch im Laufe des August Entsprechendes zu Verhandlungsterminen kommunizieren werde, sagte die Sprecherin des Innsbrucker Landesgerichts, Birgit Fink, zur APA.
Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Ebenso noch am Mittwoch wird sich herausstellen, ob das so bleibt: Benko hatte neuerlich einen Enthaftungsantrag gestellt, über den am Nachmittag entschieden wird. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich gegen die Enthaftung ausgesprochen.