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Grassers Anwälte hatten bereits am 1. September einen entsprechenden Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest eingebracht. Zuletzt war der frühere Finanzminister (von 2000 bis 2007, Anm.) ebenfalls im September in die Schlagzeilen geraten, als er sich wegen eines plötzlich aufgetretenen gesundheitlichen Problems einer Notoperation in der Innsbrucker Klinik unterziehen musste. Grasser befand sich daraufhin mehrere Wochen im Krankenhaus. Der gebürtige Kärntner lebt seit langem mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter in Kitzbühel.
Grasser war Ende März im Buwog-Verfahren wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte vom Obersten Gerichtshof (OGH) rechtskräftig zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Zur Hälfte des Strafausmaßes dürfte er bedingt entlassen werden.
Die unmittelbare Zukunft des ebenfalls im Buwog-Prozess verurteilten Ex-Lobbyisten und früheren FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger war indes noch unklar. Der 66-jährige Tiroler hatte Ende Mai einen Antrag auf Haftaufschub aus gesundheitlichen Gründen gestellt und war damit im Oktober endgültig abgeblitzt. Der ehemalige langjährige Spitzenpolitiker stellte daraufhin ebenfalls einen Antrag auf Fußfessel. Die Sache befinde sich weiter "im Antragsstadium", eine Entscheidung lag noch nicht vor, erfuhr die APA.
Grasser war in der Buwog Causa und in der jener des Terminal Tower Linz wegen Untreue und Geschenkannahme durch Beamte zu vier Jahren Haft verurteilt, Meischberger zu 3,5 Jahren. Der frühere Lobbyist Hochegger wurde zu 3 Jahren - davon 2 Jahre bedingt - verurteilt.
Karl Heinz Grasser am Dienstag, 25. März 2025, vor Verhandlungsbeginn über Nichtigkeitsbeschwerde und Berufungen in der Causa Buwog/Grasser am OGH in Wien.
