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EuGH-Verhandlung über Italien-Transitklage am 21. April

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Der Transit bleibt ein ewiges Dauerstreitthema
©APA, THEMENBILD, HANS KLAUS TECHT
Die von Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebrachte Klage gegen Österreich wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wird am 21. April am Sitz des Höchstgerichts in Luxemburg mündlich verhandelt werden. Das Büro von Tirols Landeshauptmann Anton Mattle bestätigte der APA einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Dienstagsausgabe). Mit einem Urteil rechnete man im Landhaus im Herbst diesen Jahres oder Anfang 2027.

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Die verantwortlichen Politiker werden am 21. April unterdessen nicht in Luxemburg auszusagen haben. Die rechtliche Argumentation sowie die Beantwortung allfälliger Fragen übernehmen vielmehr - wie in solchen Fällen üblich - die Spitzenjuristen von Bund und Land. Konkret seien dies der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, unterstützt von jenem des Landes Tirol sowie die betroffenen Bundesministerien. Ergänzend sollen Experten aus Tirol aus den Bereichen Luftgüte und Mobilität hinzugezogen werden. Verhandelt wird die Causa - auf Antrag Österreichs - vor der mit 13 Richterinnen und Richtern besetzten Großen EuGH-Kammer, hieß es in dem Bericht.

Nach der mündlichen Verhandlung sei dann der EuGH-Generalanwalt am Zug, einen Entscheidungsvorschlag auszuarbeiten. Gelinge dies noch vor der Gericht-Sommerpause, sei ein Urteil im Herbst erwartbar. Wenn nicht, könne es auch erst Anfang 2027 so weit sein.

Indes meldete sich am Dienstag auch das italienische Verkehrsministerium zu Wort. Die mündliche Verhandlung biete die Gelegenheit, die Gründe für die italienische Klage erneut darzulegen, verlautete es aus Rom. Es handle sich um den letzten Verfahrensschritt vor dem Urteil. Mit letzterem rechnete die italienische Seite indes schon für diesen Sommer.

Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega), der in den vergangenen Jahren die konfrontative Linie in Sachen Transit wesentlich vorangetrieben hatte, meinte, es sei nun an der Zeit, das in den EU-Verträgen verankerte "Recht aller europäischen Transportunternehmer auf uneingeschränkte Freizügigkeit wiederherzustellen." Italien will mit der Klage Maßnahmen wie das Lkw-Nachtfahrverbot, das Sektorale Fahrverbot für bestimmte Warengüter, das Wochenendfahrverbot, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bei Kufstein aufgehoben wissen und sah eine Europarechtswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Italien reichte die Klage laut Artikel 259 EG-Vertrag ein, was ein präzedenzloser Fall war.

"Ich bin fest davon überzeugt, dass der Europäische Gerichtshof die Position Österreichs - nämlich, dass es entlang des Brenners Entlastungsmaßnahmen braucht - bestätigen wird. Italien wird mit seiner Maximalforderung, alle Tiroler Anti-Transitmaßnahmen aufheben zu wollen, keinen Erfolg haben", zeigte sich Tirols Landeshauptmann Mattle unterdessen zuversichtlich. Es werde sich herausstellen, "was in Europa mehr zählt: der Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Infrastruktur oder die kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen der italienischen Frächter-Lobby." "Tirol ist juristisch gut aufgestellt, um vor dem EuGH mit Zahlen, Daten und Fakten aber auch der notwendigen Härte unsere Position vehement zu vertreten", ließ der Landeshauptmann zudem wissen. Und betonte gleichzeitig die prinzipielle Gesprächsbereitschaft Tirols für eine "echte Verkehrsentlastung" auf der Brennerstrecke und brachte einmal mehr etwa ein Lkw-Slotsystem mit buchbaren Fahrten ins Spiel.

Den Optimismus Mattles teilte indes der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer, der auch das Land berät: "Grundsätzlich muss sich Tirol keine Sorgen machen, der freie Warenverkehr gilt nämlich nicht uneingeschränkt, sondern darf aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden. Italien wird mit seiner Maximalforderung, nämlich der Aufhebung aller Tiroler Fahrverbote, nicht durchdringen. Im schlimmsten Fall muss es Anpassungen einzelner Maßnahmen geben, gänzlich fallen werden diese aber aus heutiger Sicht nicht."

Österreich hatte sich in enger Abstimmung mit Tirol gegen ein Aus der Anti-Transitmaßnahmen gestemmt und in der Klagebeantwortung eine Abweisung der Klage beantragt. Man pochte Berichten zufolge - die Klagebeantwortung blieb unter Verschluss - auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und begründete dies mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt sowie mit der Versorgungssicherheit. Demnach liege kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr vor.

Weit weniger zuversichtlich als die Landesspitze zeigten sich am Dienstag übrigens die oppositionellen Tiroler Grünen. Die Landesregierung unter Mattle hätte Tirol in eine "schwache Verhandlungsposition manövriert", meinte Landessprecher Gebi Mair. Die einzelnen Notwehrmaßnahmen mögen gut begründet sein, "aber es wurde verabsäumt, alle Vorbedingungen zu erfüllen."

Die EU-Kommission unterstützt Italien indes als Streithelferin in dem Verfahren, wie bereits im November 2024 bekannt geworden war. Damit sei die Kommission nicht Mitklägerin im Verfahren, könne aber ihre Sicht der Dinge vor dem EU-Gerichtshof vortragen. Es handle sich dabei um "die übliche Vorgehensweise in Fällen, die auf Artikel 259 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 259 regelt die Vorgehensweise bei Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten; Anm.) gestützt sind", hatte es seitens der Kommission geheißen.

Italien hatte die Klage im Juli 2024 eingereicht. Davor hatte die EU-Kommission bereits Mitte Mai den Weg für eine solche Klage freigemacht. In der Stellungnahme gab die Behörde der Kritik Italiens in markanten Bereichen recht, auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren wurde aber verzichtet. Einige der Tiroler Maßnahmen würden den freien Warenverkehr einschränken. Konkret nannte die Kommission das Nachtfahrverbot, das Sektorale Fahrverbot für "bestimmte schienenaffine Güter", das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bzw. Dosierung.

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