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Es werde ein Segment der E-Mobilität adressiert, das im Gegensatz zu Elektroautos und E-Bikes noch nicht im Alltag der Gesellschaft angekommen sei. Das mobilitätspolitische Ziel der Fördermaßnahme bestehe darin, dass einspurige E-Kfz künftig schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen. Das Förderungsprogramm "E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder 2024" war wegen ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet worden.
Ab September können bis Frühjahr 2026 Förderanträge eingereicht werden. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder), so das Ministerium. Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren.
Die geförderten E-Motorräder unterscheiden sich damit von jenen "E-Moped"-Typen, die auf Radwegen unterwegs sind. Hier gab es zuletzt Forderungen mancher Stakeholder, dass diese von den Radwegen verbannt gehörten. Viele Radlerinnen und Radler haben beispielsweise ein Problem mit den recht breiten E-Rollern, die oft Essen durch die Stadt liefern. Bestellende wollen aber meist so rasch wie möglich an ihre Lieferung kommen.
"Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für eine klimafreundliche, platzsparende und leistbare Mobilitätszukunft - sowohl in der Stadt als auch im ländlichen Raum", wird Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad, in der Aussendung des Verkehrsministeriums zitiert. Minister Peter Hanke (SPÖ) sieht ein "Signal für die Mobilitätswende" trotz Konsolidierungsbedarfs. "E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potenzial, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen."
Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent.
E-Zweirad-Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e: 350 Euro Zweiradimporteure plus 600 Euro aus dem Fördertopf des Verkehrsministeriums (BMIMI) - insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug. E-Zweirad-Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure plus 1.200 Euro aus Fördertopf, also insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug. E-Zweirad-Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS): 500 Euro Zweiradimporteure plus 1.800 Euro aus Fördertopf - insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug. Weitere Details sind für die kommenden Monate angekündigt.