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Pucher sei nicht in der Lage, sich als Beschuldigter gegen Vorwürfe zu verteidigen, einer Gerichtsverhandlung zu folgen, die Aussagen von Mitangeklagten zu reflektieren, sich strategisch seine Verantwortung zu überlegen und entsprechend auf Vorhalte zu reagieren. Aussagefähig sei er an sich aber schon. "Er versteht Fragen und kann auch zielgerichtet antworten", betonte der Sachverständige.
Als Zeuge wäre die Situation für ihn weniger belastend als für einen Beschuldigten. Ideal wäre laut dem Gutachter eine Befragung von Zuhause aus per Videoschaltung. Dadurch würde sich Pucher die Anreise ersparen und es wäre eine "gewisse psychologische Distanz" geschaffen, indem er nicht mit den zahlreichen Verfahrensbeteiligten am Gericht und mit Kameras konfrontiert werde. "Das wäre eine gute Idee meiner Meinung nach", sagte der Sachverständige.
Der Ex-Bankchef leidet laut Gutachten unter einer "psychosomatischen Gesamtstörung". Seine Beweglichkeit sei aufgrund der Schlaganfälle eingeschränkt und die Gefahr, einen weiteren zu erleiden, wegen diverser Risikofaktoren gegeben. Das befeuere wiederum seine ängstliche Depression. Eine Besserung, sodass er doch noch als Angeklagter vor Gericht erscheinen könnte, sei möglich, wenn auch nicht sehr wahrscheinlich. Gegebenenfalls könnte Pucher aber in einem Jahr noch einmal begutachtet werden, so der Sachverständige.
Die beiden angeklagten Unternehmer sahen vor Gericht unterdessen weiter kein Fehlverhalten ihrerseits. Sie hätten Bargeld von Pucher angenommen, aber nicht gewusst, dass es aus der Bank stammt. "In keinster Weise habe ich geglaubt, dass da Geld entwendet wurde", betonte ein Firmeninhaber.
Ihre eigentlich zahlungsunfähigen Betriebe sollen durch "unredliche Gewährung von Kreditmitteln" und Übergabe von Bargeld aus der Bank über Jahre künstlich am Leben erhalten worden sein. In diesem Zusammenhang gab es im Februar bereits zwei Urteile: Ex-Bankvorständin Franziska Klikovits und ein weiterer Firmenchef erhielten sechs Jahre und vier Monate bzw. zwei Jahre und sechs Monate Haft. Vorgeworfen wurde allen vier Angeklagten unter anderem Veruntreuung, Untreue und betrügerische Krida. Die Schadenssumme beträgt rund 70 Mio. Euro.