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Im Gesetz gebe es eine Bestimmung, laut der die E-Control Strom-Einspeisern Netzentgelte verordnen muss. Was das genau bedeutet, sei aktuell noch nicht zu beziffern. "Jemand, der das Netz in Anspruch nimmt, sei es um Strom zu entnehmen, aber auch um Strom einzuspeisen, der soll grundsätzlich einen fairen Beitrag leisten an diesen Netzkosten", sagte Urbantschitsch.
Was "verursachungsgerecht" in diesem Zusammenhang bedeutet, muss von der E-Control zunächst analysiert werden. Möglich sei etwa auch ein Schwellenwert für kleine Anlagen. "Es kann auch sein, dass man zu dem Ergebnis kommt, dass es verursachungsgerecht ist, wenn ganz kleine Anlagen für die Einspeisung kein Netzentgelt bezahlen", sagte der E-Control-Vorstand. Möglich wäre demnach auch ein kleiner Beitrag, "der gar nicht ins Gewicht fällt".
Ziel der Regulierung sei eine "faire Netzkostentragung" und eine gewisse Steuerung, sodass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht wird, sagte Urbantschitsch.
Ebenfalls im Gesetzesvorschlag enthalten ist die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sozialtarifs von 6 Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden. Davon soll rund eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren - also zum Beispiel Bezieherinnen und Bezieher der Mindestpensionisten oder Mindestsicherung und Pflegebedürftige. Laut dem E-Control-Vorstand würden damit für diese Personengruppe definitiv "substanziell" günstigere Preise gewährleistet.
Die Bundesregierung hat das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) am vergangenen Freitag in Begutachtung geschickt. Vier Wochen lang können nun Stellungnahmen eingebracht werden. Für den endgültigen Beschluss ist dann eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig, die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS brauchen also auch die Stimmen der FPÖ oder der Grünen.