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Mit dem Registrierkassenpaket werden "langjährige Forderungen der Wirtschaft nach mehr Praxisnähe" erfüllt, hieß es. Zusätzlich zum digitalen Beleg, der ab Oktober 2026 gelten soll, beinhaltet es noch die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung sowie die Anhebung der Kalte-Hände-Regelung. Dabei wird die Umsatzgrenze von 30.000 auf 45.000 Euro erhöht, was eine längst fällige Inflationsanpassung sei. Diese Maßnahme gilt bereits ab Jahresbeginn 2026.
Auch der für Bürokratieabbau zuständige Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) lobte die Maßnahmen und betonte die Wahlfreiheit beim digitalen Kassenbon.
++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Trinkgeld / Geld / Entlohnen / Bezahlen /Dienstleistung / Gastronomie / Tourismus / Hotellerie" - Kassenbon mit Euromünzen als Trinkgeld, aufgenommen am Mittwoch, 2. April 2025.
