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Gruze werde zudem ein "Tatsachengeständnis im Zusammenhang mit den angeklagten Korruptionsdelikten ablegen", heißt es weiter in der Aussendung. Er erkenne an, "zu verschwenderisch mit Gesellschaftsvermögen umgegangen zu sein" und räumt ein, zu risikoreiche Geschäfte abgeschlossen und dadurch auch selbst zur Zahlungsunfähigkeit der Wienwert-Gruppe beigetragen zu haben." Gruze habe auch Schadenswiedergutmachung in Höhe von 500.000 Euro geleistet.
Davor hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Prozess mit ihrem Eingangsvortrag begonnen. "Wienwert war ein Blendwert", fasste die Anklage ihre Sicht auf die Wirtschaftlichkeit des insolventen Unternehmens zusammen. Neben dem ehemaligen Firmenchef Stefan Gruze stehen zehn weitere Personen vor Gericht, denen die WKStA unter anderem schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue sowie betrügerische Krida vorwirft. Auch drei Verbände werden belangt.
Wie eine Staatsanwältin in ihrem Eingangsvortrag festhielt, sieht die WKStA hier einen Fall, in dem die drei Hauptangeklagten Gruze und dessen zwei Vorgänger Nikos Bakirzoglu und Wolfgang Sedelmayer über Jahre hinweg ein System aufgebaut haben sollen, um Investoren zu täuschen und um Millionenbeträge zu schädigen anstatt Immobilien zu entwickeln und Wohnraum zu schaffen. Sie sollen die wirtschaftliche Situation der Gruppe verschleiert und Anleger getäuscht haben. Die Anlegergelder seien nicht für die beworbenen Projekte verwendet, sondern zur Rückzahlung fälliger Anleihen nach dem Prinzip "Loch auf, Loch zu" verwendet worden.
Die WKStA hatte in dem Fall seit 2017 ermittelt, die Causa dreht sich in erster Linie um die Schädigung von Anlegerinnen und Anlegern. Konkret sollen die Verantwortlichen die Wienwert AG als wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen beworben, dabei aber gleichzeitig deren Zahlungsunfähigkeit verschwiegen haben, so der Vorwurf. Die WKStA legt ihnen zur Last, Investoren durch unwahre Angaben über die Verwendung der Anleihengelder getäuscht zu haben. Gruze und dessen Vorgänger sollen laut Anklage insgesamt mehr als 1.800 Anleger in einem Ausmaß von rund 41 Mio. Euro geschädigt haben.
Ein Staatsanwalt adressierte im Eingangsvortrag auch die politische Komponente der Causa. Denn auch der Ex-Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer und dessen Ehefrau sowie der SPÖ-Bezirksvorsteher des 22. Wiener Gemeindebezirks, Ernst Nevrivy, müssen sich als Beitragstäter bzw. mutmaßliche Beteiligte vor Gericht verantworten.
Mahrer und dessen Ehefrau kreidet die Anklage konkret Beitrag zur Untreue an. Das von Mahrers Frau geführte PR-Beratungsunternehmen soll über einen Zeitraum von sieben Monaten insgesamt 84.000 Euro von Wienwert erhalten haben, ohne dass entsprechende Gegenleistungen erbracht wurden. Mahrer, damals Landespolizei-Vizepräsident von Wien und später ÖVP-Nationalratsabgeordneter, stand zwar in keinerlei rechtlicher Beziehung zu dem Unternehmen, im Zusammenhang mit den Zahlungen von Wienwert soll er jedoch immer wieder für die PR-Agentur aufgetreten sein. Laut Anklage sollen die Zahlungen dazu gedient haben, gegebenenfalls Mahrers politische Kontakte auszunutzen.
Nevrivy soll dem Wienwert-Vorstand im Voraus den geplanten Standort für eine Remisen-Erweiterung verraten haben, worauf dieser das Grundstück erwarb und es die Wiener Linien ihm zu einem weit höheren Preis abkaufen haben müssen. Dadurch sei der Stadt Wien ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden, vermeint die WKStA. Im Gegenzug soll Nevrivy von der Immobiliengesellschaft unter anderem mehrere VIP-Tickets für das Wiener Fußball-Derby sowie Spiele der Nationalmannschaft bekommen haben. Auch seien rund 36.000 Euro unsachgemäß an eine Musikgruppe, deren Fan Nevrivy laut Anklage sei, gegangen.
Neben Gruze, dem Ehepaar Mahrer und Nevrivy müssen sich auch Gruzes zwei Vorgänger Bakirzoglu und Sedelmayer, ein vierter Ex-Wienwert-Mitarbeiter, ein Wirtschaftsprüfer, ein Treuhänder und ein Rechtsanwalt vor Gericht verantworten. Zu den weiteren Angeklagten zählt überdies der mittlerweile insolvente Immobilienunternehmer Klemens Hallmann. Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.
Hallmann legt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen zur Last, er habe im Wissen um die wirtschaftliche Notlage der Wienwert dieser eine Liegenschaft in der Wiener Innenstadt (Getreidemarkt 10) abgekauft, sich zugleich von der Wienwert eine andere Liegenschaft in Tulln deutlich über Wert abkaufen lassen. Wienwert sei zu dem Zeitpunkt stark unter Druck gestanden, weil eine Anleihenverbindlichkeit bald fällig wurde. Dadurch habe Hallmann nachteilige Vertragsbedingungen diktieren können. Den Gläubigern der Wienwert sei dadurch ein Schaden von knapp 4 Mio. Euro entstanden.
Zu Verhandlungsbeginn adressierte der Leiter des Schöffensenats, Michael Radasztics, einen Antrag wegen Befangenheit, der gegen ihn von einem mittlerweile nicht mehr involvierten Verteidiger im Vorfeld eingebracht worden war. Als Begründung für den Antrag war unter anderem eine persönliche Verbundenheit zu im Verfahren involvierten Verteidigern angegeben worden. Radasztics habe dem Präsidenten des Straflandesgerichts dargelegt, dass er keine Nahebeziehung zu den genannten Anwälten pflege. Der Präsident des Straflandesgerichts habe festgestellt, dass keine Befangenheitsgründe vorliegen, dem Antrag wurde somit nicht stattgegeben.
Für die Verhandlung gegen die elf Angeklagten und drei belangten Verbände sind bisher vier Termine bis zum 29. Jänner anberaumt. Viele weitere werden folgen. Allein die WKStA hat über 80 Zeugen beantragt. Die ersten vier Verhandlungstage dürften aufgrund der Zahl der Angeklagten für deren Einvernahmen und Eingangsvorträge reserviert sein. Die Causa gestaltet sich komplex und der Ermittlungsakt umfasst laut einer Aussendung der WKStA rund 380.000 Seiten.
Der ehemalige Firmenchef Stefan Gruze am Montag, 19. Jänner 2026, im Wiener Straflandesgericht anl. eines Prozesses in der Causa Wienwert. Die Vorwürfe kreisen um Vorgänge rund um die 2018 pleitegegangene Immobilienfirma Wienwert.
