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"Während des ersten Quartals des Jahres 2025 (samt Übergangsphase) hat es sicherlich gewisse vorgezogene Abschlüsse von Bildungskarenzvereinbarungen gegeben, verbunden mit Bezügen von Weiterbildungsgeld- und Bildungsteilzeitgeld", hieß es dazu aus dem Arbeitsministerium auf APA-Anfrage. Hintergrund sei die breite öffentliche Diskussion rund um die Abschaffung der Bildungskarenz bzw. der Neuregelung.
Die Zahl der Bildungskarenz-Bezieher ist im Vergleich zum Jahr davor allerdings zurückgegangen. So verringerte sich die Zahl der Personen, die zumindest einen Tag Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld bezogen, von 65.149 im Jahr 2024 auf 45.942 im Jahr 2025, zeigen vorläufige Daten des Arbeitsministeriums. Das spiegelt sich auch in den Ausgaben wider: Vor den rund 376 Mio. Euro im vergangenen Jahr hatte der Staat 2024 für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit exklusive Sozialversicherung rund 440 Mio. Euro ausbezahlt.
Im Dezember 2025 bezogen noch rund 12.100 Personen Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, im Jänner 2026 waren es nach vorläufigen Werten rund 10.600 Personen - dabei handelt es sich aber um Auslauffälle.
Die Bildungskarenz wurde im vergangenen Jahr aufgrund der schwierigen Budgetsituation abgeschafft, heuer startet mit der Weiterbildungszeit ein Nachfolgemodell. Im Gegensatz zur "alten" Bildungskarenz ist die Neuregelung mehr auf Menschen mit niedrigerer formaler Bildung zugeschnitten, die Kriterien für die Inanspruchnahme wurden verschärft. Für 2026 sind im Budget 150 Mio. Euro für die Weiterbildungszeit reserviert. Anträge können voraussichtlich ab 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden.
Neu ist seit Beginn des Jahres 2026 auch die Einschränkung des Zuverdiensts für Arbeitslose. Seither darf nurmehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufgestockt werden. Bei Verstößen droht der Verlust von Geldleistungen. Da bis Ende Jänner eine Übergangsphase galt, könne man dazu aber noch keine Bilanz ziehen, so das AMS gegenüber der APA.
