Im Signa-Komplex liegt nun die erste Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vor: René Benko wird wegen betrügerischer Krida vor Gericht zitiert. Er soll Vermögenswerte verschwiegen und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge der Insolvenz geschmälert haben. Konkret gehe es um Miet- und Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von rund 360.000 Euro und eine Schenkung an Angehörige von 300.000 Euro.
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Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch dagegen erheben.
++ ARCHIVBILD ++ ZU APA0276 VOM 6.5.2025 - Das Straflandesgericht Wien hat die U-Haft gegen den Tiroler Investor Rene Benko um zwei weitere Monate verlängert. Das Gericht geht weiter von dringendem Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. Im Bild: Rene Benko am Mittwoch 24. April 2024 während der Signa - Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren gegen Signa-Gründer Rene Benko in Innsbruck. (ARCHIVBILD VOM 24.4.2024)