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Ungenutztes Bauland - ÖROK-Studie zu Rückwidmungen erschienen

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Studie zu Rückwidmung von Baulandflächen in Grün- bzw. Freiland
©APA, dpa, Karl-Josef Hildenbrand
Ein von der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten widmet sich der mitunter heiklen Thematik der sogenannten Rückwidmung von Baulandflächen in Grün- bzw. Freiland. Die Publikation "Rückwidmungen in der Raumordnungspraxis" liefert dabei einen Leitfaden für die Praxis im Zusammenhang mit der Bodenstrategie und dem Umgang mit oftmals brachliegendem Bauland. Auch die Rolle von Rückwidmungen im Kontext zur Klimawandelanpassung ist Thema.

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Der fast 90-seitige Materialienband, der seit kurzem auf der ÖROK-Onlinepräsenz abrufbar ist, enthält auch Erläuterungen von "ausgewählten verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen" und bietet einen Überblick über gesetzliche Grundlagen in den einzelnen Bundesländern. Bei den Fragen der Rückwidmung wird insbesondere auch auf "Flächen, die für Zwecke des Klimaschutzes oder der Klimawandelanpassung langfristig von einer Bebauung freigehalten werden sollen" eingegangen.

Der WWF stellt in einem Kommentar fest, dass in der von Karl Weber (Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre, Universität Innsbruck) und Arthur Schindelegger (Raumplanung, Umweltplanung und Bodenordnung, Boku Wien) erstellten Studie auch eine "bessere Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der Raumordnung" empfohlen wird, wie Studienautor Weber im Kapitel "Änderungspotenziale in den Raumordnungsgesetzen" anmerkte. Auch der WWF trat für eine forcierte Einbindung in diese Gesetzesmaterie ein.

Ungenutztes Bauland ist in Österreich mit rund 63.000 Hektar jedenfalls in hohem Maß vorhanden. Das sind rund 20 Prozent des gesamten Baulandes oder die Summe der Fläche der Städte Wien, Graz und Salzburg, wie aus ÖROK-Daten hervorgeht. Was den Umgang mit diesen Bauland-Überhängen betrifft, so merkte Simon Pories vom WWF an: "Dort wo die wichtigen natürlichen Bodenfunktionen überwiegen, sollte eine Verbauung gerade in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise vermieden werden."

Vielfach sind Rückwidmungen von Bauland-Überhängen schon auf Basis der aktuellen Rechtslage möglich und werden auch in einigen Gemeinden praktiziert, wie die ÖROK-Studie zeige. Der WWF verwies etwa auf Rückwidmungen von Flächen, die stark von Naturgefahren gefährdet sind, wie etwa in der Tiroler Gemeinde Pfunds. Auch gibt es Fälle, in denen Eigentümer eine Umwidmung fordern, weil sie beispielsweise im Burgenland vielfach eine Abgabe auf unbebautes Bauland zahlen müssten.

Eine solide Finanzierung von etwaigen Entschädigungszahlungen fehlt allerdings weiterhin, wie die Studie bemängelt. Daher sollte die im Juli 2025 bundesweit eingeführte Umwidmungsabgabe mit einer Zweckwidmung dafür versehen werden, empfahl der WWF, der zudem auch für eine bessere Unterstützung der Gemeinden beim Schutz ihrer Grünflächen eintrat. Ein Leitfaden über die vorhandenen Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden liegt mit der neuen ÖROK-Publikation nun einmal vor.

(S E R V I C E - "Rückwidmungen in der Raumordnungspraxis" zum Download als ÖROK-Publikation unter https://www.oerok.gv.at/publikationen)

PRODUKTION - 17.11.2022, Bayern, Ruderatshofen: ILLUSTRATION - Ein Baustellenschild steht vor einer grünen Wiese. (zu dpa: "BGH prüft: Wie lange kann verkauftes Bauland zurückgefordert werden?") Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++.

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