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Russland listet IWM in Wien als "unerwünschte Organisation"

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Generalstaatsanwaltschaft sieht "Pseudoforscher"
©AFP, APA, NATALIA KOLESNIKOVA
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft in Moskau diesen Schritt bereits im Mai angekündigt hatte, ist das Institut für die Wissenschaften vom Menschen (IWM) in Wien am Donnerstag vom russischen Justizministerium in die offizielle Liste "unerwünschter Organisationen" aufgenommen worden. Jede Zusammenarbeit mit dem Institut gilt nun in Russland als Vergehen oder Verbrechen. Das IWM ist die zweite derartige Institution in Österreich - bereits 2023 war die CEU gelistet worden.

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"Seit 2015 beschäftigen sich sogenannte Experten des IWM mit der Realisierung eines kommerziellen Programms, das mit Versuchen in Verbindung steht, die die territoriale Integrität unseres Landes zu verletzen", hieß es am 21. Mai in einer Presseaussendung der Generalstaatsanwaltschaft. Diese Personen würden unter der Anleitung westlicher Geheimdienste durch Faktenmanipulation an der Schaffung eines Bilds von Russland als Aggressor arbeiten. In ihren Publikationen riefen Pseudoforscher des IWM zudem auf, Waffen an Kiewer Neonazis zu liefern und unterstützten verbrecherische Attacken auf die zivile Bevölkerung. Als Partner des Instituts fungierten die bereits zu auf dem Territorium der Russischen Föderation als unerwünscht erklärten Open Society Foundations und der Atlantic Council aus den USA sowie die österreichische Central European University (CEU), begründete die Generalstaatsanwaltschaft damals.

Bei der renommierten, 1982 gegründeten Wiener Institution mit Fokus auf Osteuropa handelt es sich um die mittlerweile 232. internationale Organisation, die seit der Schaffung einer diesbezüglichen rechtlichen Grundlage im Jahr 2015 vom russischen Staat als "unerwünscht" gelistet wurde. Mehrheitlich betroffen sind westliche Thinktanks und russische Exilmedien. Jede Zusammenarbeit mit derartigen Organisationen kann in Russland zunächst als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zusammenarbeit dabei wurde zuletzt von russischen Strafverfolgern breit ausgelegt, dazu zählt etwa auch die Veröffentlichung eines Links auf eine von IWM unterstützte Publikation in sozialen Netzwerken. Im Wiederholungsfall drohen nach Artikel 284.1 des russischen Strafrechts Haftstrafen von bis zu vier Jahren. Noch höhere Strafen sind bei finanzieller Unterstützung bzw. dem Managen von "unerwünschten Organisationen" möglich.

Relevant ist die aktuelle Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft insbesondere für Personen, die für das IWM arbeiten oder mit ihm kooperieren und gleichzeitig etwa familiäre Beziehungen nach Russland haben. Dieser Personenkreis kann nunmehr nur noch unter sehr hohem persönlichen Risiko in dieses Land reisen.

Die aktuelle Entscheidung könnte gleichzeitig aber auch zu einem intellektuellen Kollateralschaden im akademischen Betrieb Russlands führen: Jede jemals mit Unterstützung des IWM entstandene Publikation darf ab sofort in russischen Bibliotheken nicht mehr ausgegeben und in russischen Buchhandlungen nicht mehr verkauft werden. Beides könnte als Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" ausgelegt und bestraft werden.

In this photograph taken on October 22, 2024, the Standard of the President of the Russian Federation flutters on top of the dome of the Senate Palace, one of the main buildings within the Kremlin compound, as seen through a barbed wire in Moscow. Two dozen world leaders gathered in Russia on October 22, 2024 for the opening of a three-day summit of the BRICS group, an alliance of emerging economies that the Kremlin hopes will challenge Western "hegemony". With the summit, the biggest such meeting in Russia since it ordered troops into Ukraine, President Vladimir Putin is seeking to show Western attempts to isolate Moscow over the two-and-a-half-year offensive have failed. (Photo by Natalia KOLESNIKOVA / AFP)

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