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Sollen Screenshots als Beweismittel taugen, müssen demnach die folgenden Informationen klar erkennbar sein:
Bekommt man diese Daten nicht alle auf ein Bild, können die Informationen auch auf mehrere Screenshots aufgeteilt werden. Die Aufnahmen sollten im Nachhinein nicht weiter bearbeitet werden.
Bei vielen Smartphones lassen sich Screenshots beispielsweise durch das gleichzeitige Drücken einer der beiden Lautstärketasten und dem An/Aus-Knopf oder dem Home-Button auslösen. Auf PC und Laptops mit Windows drückt man "Windows-Taste + Druck". Bei macOS wird durch die Tastenkombination "Command + Shift + 3" ein Bild des gesamten Bildschirms erstellt.
Wer mehr als nur einen Screenshot einer Webseite machen möchte, kann auf "Atomshot" oder die "Wayback Machine" zurückgreifen. "Atomshot" ist eine Erweiterung für die Browser Chrome und Microsoft Edge, welche die atomgenaue Uhrzeit des Screenshots und die URL der Seite speichert. Bei der "Wayback Machine" können ganze Kopien von Webseiten abgespeichert werden.
Achtung: Bildschirmaufnahmen von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu erstellen, zu besitzen oder zu verbreiten, ist strafbar. Davon sollte man keine Screenshots machen, wenn man im Internet darauf stößt, sondern unmittelbar die Polizei einschalten.
Wenn alles dokumentiert ist, gibt es mehrere Möglichkeiten fortzufahren. So kann etwa eine Löschanfrage bei der Plattform selbst angefragt werden. Beim Verdacht auf eine begangene Straftat, kann bei der Polizei, entweder in Persona auf der Wache oder digital, eine Anzeige erstattet werden.
Wer vom Inhalt selbst betroffen ist, kann sich zudem an Beratungsstellen wenden, die bei Hass und Hetze im Internet beraten.
WIEN - ÖSTERREICH: FOTO: APA/APA/dpa-tmn/Nico Tapia/Nico Tapia