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"Der Europäische Green Deal ist ein umfassender Fahrplan: Wir kümmern uns auch um Biodiversität und Wälder, Landwirtschaft und Ernährung, grüne Städte und beispielsweise die Kreislaufwirtschaft", sagte von der Leyen damals. "Wir haben noch nicht alle Antworten. Heute ist der Beginn einer Reise. Aber dies ist Europas 'Mann auf dem Mond'-Moment. Der Europäische Green Deal ist sehr ehrgeizig, aber wir werden auch sehr sorgfältig die Auswirkungen und jeden einzelnen Schritt, den wir unternehmen, bewerten. (...) Der Europäische Green Deal ist etwas, das wir - davon bin ich überzeugt - unseren Kindern schuldig sind, denn dieser Planet gehört uns nicht. Wir tragen lediglich für eine gewisse Zeit die Verantwortung dafür, und jetzt ist es an der Zeit zu handeln."
Zahlreiche ambitionierte Vorhaben auf den verschiedensten Gebieten wurden in Angriff genommen und in vielen Fällen auch beschlossen. Das 2024 begonnene zweite Mandat von der Leyens wurde jedoch von anderen Prioritäten geprägt: Sicherheitspolitik, die zu verschiedenen "Omnibus"-Paketen zusammengefassten Bestrebungen des Bürokratieabbaus, sowie Anstrengungen, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern, haben den Klima- und Umweltschutz in den Hintergrund gedrängt. Das im Vorjahr erschienene 5. European Green Deal Barometer des Institute for European Environmental Policy (IEEP), für das weltweit 165 Nachhaltigkeitsexpertinnen und -experten befragt wurden, erbrachte daher einen erschütternden Vertrauensverlust: Nur 23,1 Prozent der Befragten zeigten sich davon überzeugt, dass die EU die Ziele des Green Deal auch in entsprechende Gesetze gießen werde.
Vor allem der im Februar 2025 präsentierte "Clean Industrial Deal" wurde für die wahrgenommene deutliche Abschwächung der Klimaziele verantwortlich gemacht - eine Hinwendung von der Klima- zur Industriepolitik, die manchen noch nicht weit genug geht. Von konservativer und rechter Seite wurde der Green Deal zunehmend als hauptverantwortlich für viele schwierige Entwicklungen ausgemacht. Der EU-Abgeordnete Roman Haider (FPÖ) meinte etwa jüngst im Europaparlament: "Wenn man die schädliche und schwachsinnige Green Deal Politik zurücknimmt, wäre die jetzige Wohnungskrise gelöst."
Im Folgenden ein kursorischer Überblick über einzelne Kapitel:
Die EU bekennt sich weiterhin zu ambitionierten Klimazielen. Anfang 2020 legte die EU-Kommission ein Klimagesetz vor, in dem die Klimaneutralität bis 2050 festgelegt wurde. Die seither beschlossenen Zwischenziele orientieren sich weiterhin daran. Bis 2030 soll der Ausstoß der Klimagase um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 gebracht werden - was dem "Fit for 55"-Paket seinen Namen gegeben hat. Bis 2040 sollen die Emissionen um 90 Prozent reduziert werden. Bis zu fünf Prozent sollen allerdings ab 2036 auch durch den Zukauf von Klimazertifikaten aus dem Ausland erreicht werden können.
Ein zentrales Vorhaben des "Fit for 55"-Pakets war die Reform des seit 2005 bestehenden Emissionshandelssystems (Emissions Trading System, ETS). Dabei müssen etwa große Unternehmen Verschmutzungszertifikate kaufen, wenn sie CO2 ausstoßen. Die Zahl der Zertifikate (und damit auch die damit verbundenen Emissionen) soll laut Reform in Etappen reduziert werden. Außerdem sollen kostenlose Zertifikate für Firmen bis 2034 schrittweise auslaufen. Ohne das System des Zertifikatehandels würde Europa heute um 100 Milliarden Kubikmeter mehr Erdgas verbrauchen, rechnete jüngst die EU-Kommissionspräsidentin vor und kündigte an: "Wir brauchen das ETS, aber wir müssen es modernisieren."
Druck auf diese wesentliche Säule des Green Deal kam jüngst von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die dabei auch von Österreichs Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) unterstützt wurde. Er hatte beim EU-Sondergipfel Anfang Februar betont, die "Verlängerung der Gratiszertifikate für unsere Industrie" sei ein "enorm wichtiger Punkt". Er stehe "diesem Emissionshandel sehr kritisch gegenüber".
Bereits verschoben wurde die Ausweitung des Systems auf Brennstoffe wie Benzin und Erdgas und damit auf Bereiche wie Verkehr und Heizen (ETS2), die nun erst ab 2028 und damit ein Jahr später als geplant in das Handelssystem einbezogen werden sollen.
Damit die europäischen Unternehmen aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen nicht das Nachsehen gegenüber ihrer internationalen Konkurrenz haben, hat die EU einen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) eingeführt - eine Art CO2-Zoll auf bestimmte Importe wie Zement, Stahl oder Aluminium aus Nicht-EU-Staaten, der sich am CO2-Preis, der bei der Produktion in der EU angefallen wäre, orientiert. CBAM ist mit Jahresbeginn 2026 in die Umsetzungsphase gekommen, auch hier gibt es einen Einschleifmechanismus, bei dem erst ab 2034 die volle Belastung eintritt. Um Schlupflöcher zu schließen, hat die EU-Kommission jüngst eine Ausweitung der Liste um 180 weitgehend aus Aluminium oder Stahl bestehende Produkte - von schwerem Gerät bis zu Waschmaschinen - vorgeschlagen.
Ab 2035 hätte die Zulassung von neuen Verbrennungsmotoren in der EU verboten werden sollen. Im Dezember vorgestellte neue Kommissionspläne sehen vor, dass Verbrenner-Neuzulassungen auch nach 2035 erlaubt werden sollen, wenn sie mit klimaneutralen E-Fuels betrieben werden oder - etwa durch den Einsatz von grünem Stahl - deutliche CO2-Einsparungen aufweisen. Argumentiert wird dies vor allem mit Technologieoffenheit und der Sicherung von Arbeitsplätzen. Die CO2-Flottenemissionen müssen demnach bis 2035 nur noch um 90 Prozent sinken.
Der Klimasozialfonds (Social Climate Fund, SCF) ist 2026 in seine operative Phase eingetreten. Mit ihm sollen die Folgen der Energiewende für Verbraucher abgefedert werden. Der Fonds enthält rund 65 Milliarden Euro von der EU sowie weitere 21 Milliarden Euro aus den Mitgliedstaaten und steht für die Zeit von 2026 bis 2032 zur Verfügung. Er ist allerdings eng mit dem bereits verschobenen ET2 verknüpft, aus dessen Einnahmen der Fonds finanziert werden soll.
Die Green Claims Directive (GCD) soll Greenwashing bekämpfen, indem sie umweltbezogene Werbeaussagen auf Produkte streng reguliert. Einer Studie der EU-Behörde von 2020 zufolge waren mehr als die Hälfte der Angaben über die Klimafreundlichkeit von Waren vage, irreführend oder unbegründet. Künftig sollen Umweltaussagen im Voraus durch unabhängige Stellen wissenschaftlich fundiert und belegbar verifiziert werden. Im März 2024 wurde ein erster Entwurf verabschiedet, die Trilog-Verhandlungen darüber wurden aber seitens der Kommission ausgesetzt. Dabei verlautete, dass der damit verbundene bürokratische Mehraufwand der "Vereinfachungsagenda" der Kommission zuwiderlaufe. Unabhängig davon gelten ab September 2026 strengere Regeln durch die bereits verabschiedete EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers).
Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen EU-weit verpflichtet, nach dem Regelwerk der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Seit September 2024 lief wegen der fehlenden Umsetzung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich sowie eine Reihe anderer Länder. Im Zuge des ersten "Omnibus"-Pakets der EU-Kommission wurden diese Regeln jedoch aufgeweicht und kommen für mittelgroße und kleine Unternehmen (ab Geschäftsjahr 2026) sowie für Nicht-EU-Unternehmen (ab Geschäftsjahr 2028) mit einem Mindestumsatz von 150 Mio. Euro in der EU erst zwei Jahre später als geplant. Dies wird nun auch in Österreich umgesetzt.
Ziel der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist es, den Anteil alternativer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. In der Regelung sind Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte enthalten. Im November 2023 ist die Richtlinie in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen. Österreich erhielt wegen Versäumnissen bei der Umsetzung bereits einmal ein Vertragsverletzungsverfahren und war zuletzt bei der Ausweisung von Beschleunigungszonen für erneuerbare Energie säumig.
Ebenfalls verabschiedet wurde eine Reform der sogenannten Energieeffizienz-Richtlinie (EED III). Die EU muss demnach bis 2030 mindestens 11,7 Prozent weniger Energie verbrauchen. Referenzwert ist eine Prognose von 2020 für den Energieverbrauch 2030. Die erneuerte Richtlinie trat im Oktober 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen dabei jährlich steigernde Einsparungen des Endenergieverbrauchs - u.a. durch Renovierung von öffentlichen Gebäuden - sicherstellen und dies in ihre nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) einarbeiten. Die Energieeffizienz-Richtlinie hätte bis Oktober 2025 auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Österreich ist hier säumig.
Die "Richtlinie über die Gesamt-Energie-Effizienz von Gebäuden" (EPBD) hat zum Ziel, bis 2030 alle neuen Gebäude und dann bis 2050 alle Gebäude der EU emissionsfrei zu machen. Eine Sanierungspflicht für Wohngebäude schaffte es nicht in den finalen Text, doch öffentliche Gebäude sollen bereits ab 2028 Nullemissionsbauten sein, der Rest der Neubauten ab 2030. Der Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Eine Sanierungspflicht wird es dagegen für Gebäude geben, die nicht zum Wohnen gedacht sind. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Stichjahr 2020) bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen. Die EPBD, die auch Infrastruktur für E-Mobilität regelt, verpflichtet die Mitgliedsstaaten, jeweils einen "Nationalen Gebäuderenovierungsplan" zu erstellen. In Österreich ist die nationale Umsetzung Ländersache, weswegen die Vorgaben der EPBD im Baurecht der Bundesländer zu verankern sind. Die Umsetzungsfrist endet bereits im Mai 2026.
Der Kommissionsvorschlag zur EU-Pestizidverordnung (Sustainable Use Regulation, SUR-Verordnung) sah eine Reduktion von Pflanzenschutzmitteln in der EU um 50 Prozent bis 2030 vor und wurde von den führenden Umweltschutzorganisationen als wichtiges Vorhaben zur langfristigen Sicherung der Ertragskraft der Ackerböden begrüßt. Landwirte liefen dagegen Sturm und organisierten Traktoren-Demos in Brüssel. Im EU-Parlament scheiterte das Gesetz in erster Lesung. Theoretisch hätte der Rat der EU-Staaten damit einen eigenen Vorschlag machen können. Dazu kam es aber nicht: Im Februar 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, das Gesetz ganz zurückzuziehen.
Es war eines der umstrittensten Gesetzesvorhaben im Zuge des Green Deal - und Österreich spielte bei der schlussendlichen Annahme eine Schlüsselrolle. Der Kommissionsvorschlag für das "Nature Restoration Law", das Länder dazu verpflichtet, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden, wurde zunächst im zuständigen Ausschuss des Europaparlaments abgelehnt, erhielt jedoch nach langen Verhandlungen und einer inhaltlichen Aufweichung bei der finalen Abstimmung im Plenum eine knappe Mehrheit. Anschließend kam aber im Rat der Mitgliedsländer die nötige qualifizierte Mehrheit nicht zustande. Erst nachdem die damalige Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) nach einer Veränderung der SPÖ-Position das Veto der österreichischen Bundesländer als nicht mehr gegeben ansah und dafür stimmte, konnte das Gesetz beschlossen werden und mit 18. August 2024 in Kraft treten.
Das Gesetz verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 Maßnahmen auf mindestens 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresflächen zu ergreifen und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme zu renaturieren, um den Artenverlust und den Klimawandel zu bekämpfen. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, nationale Renaturierungspläne auszuarbeiten und entsprechende Entwürfe bis zum 1. September 2026 vorzulegen.
Das Lieferkettengesetz (CSDDD-Richtlinie) soll Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Es war eigentlich im Frühjahr 2024 beschlossen worden, greift aber noch nicht und wurde schon einmal verschoben. Nach einem zweiten Aufschub sollen die Mitgliedstaaten die EU-Vorgaben, die nun weniger Berichtspflichten für weniger Unternehmen vorsehen (so wurde der Schwellenwert von 1.000 auf mehr als 5.000 Beschäftigte und einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. statt 450 Mio. Euro erhöht), nun bis Juli 2028 in nationales Recht umsetzen, ein Jahr später sollen sich die betroffenen Unternehmen daran halten müssen. Diese müssen aber nicht mehr die Details ihrer gesamten Lieferkette überwachen und können sich auf Informationen verlassen, die bei ihren Lieferanten "annehmbarerweise verfügbar" sind. Die Reform strich zudem eine EU-weite Haftung für Verstöße gegen das Gesetz.
Autos, Busse und Lastwagen in der EU sollen künftig weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe verursachen. Dafür soll die neue Abgasnorm Euro-7 sorgen, die ab Ende November 2026 gilt. Damit werden erstmals auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb eingeführt. Euro-7 schreibt auch strengere Regeln für die Emissionen aus dem Auspuff vor - allerdings nur für Busse und Lastwagen. Für Autos und Kleintransporter einigte man sich jedoch auf die Beibehaltung der derzeit geltenden Euro-6-Werte, was als Entgegenkommen gegenüber der Autoindustrie gewertet wurde,
Die Verordnung für schwere Nutzfahrzeuge (SNF) verlangt von Herstellern, dass sie die CO2-Emissionen neuer Lkw und Busse gegenüber 2019 bis 2030 um 45 Prozent, bis 2035 um 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 90 Prozent senken. Ab 2030 müssen alle neu zugelassenen Stadtbusse emissionsfrei sein. Jüngst hat das EU-Parlament eine Lockerung im Berechnungsmodus beschlossen, wonach alle CO2-Mehreinsparungen, die vor den Stufenzielen erreicht werden, als Credits für die nächste Stufe herangezogen werden können. Diese Regelung muss noch von den Mitgliedsstaaten bestätigt werden.
Ein Paradebeispiel für die Rückschritte der vergangenen Monate ist die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR), die ursprünglich 2023 mit großer Mehrheit im EU-Parlament sowie mit der Zustimmung Österreichs im Rat beschlossen wurde. In der Folge wurde jedoch - auch von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) - die Kritik an den als zu streng empfundenen Regeln, die sicherstellen sollen, dass ihre verwendeten Rohstoffe ohne Waldschädigung produziert wurden, immer lauter. Diese wurden aufgeweicht und das Inkrafttreten verschoben. Bis April soll die EU-Kommission Vorschläge für weitere Vereinfachungen vorlegen, zudem wird die Verordnung ein Jahr später in Kraft treten als ursprünglich geplant, also erst Ende Dezember 2026 - mit einem zusätzlichen Puffer von sechs Monaten für Kleinst- und Kleinunternehmen.






