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Ganztagsbetreuung - Mittel sollen flexibler vergeben werden

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Geld soll flexibler fließen
©APA, dpa, Sebastian Gollnow
Die Mittel aus dem Bildungsinvestitionsgesetz zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Schulformen sollen künftig flexibler vergeben werden können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Mittwoch den Ministerrat passiert hat. Außerdem werden die darin enthaltenen Förderbeträge valorisiert und Übergangsregeln für die Schuljahre 2025/26 und 2026/27 geschaffen.

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Mit dem Bildungsinvestitionsgesetz fördert der Bund über Zweckzuschüsse den Ausbau der ganztägigen Schulplätze in den Bundesländern. Konkret soll nun der Verbrauch der Zuschüsse in Anbetracht des bereits erreichten Ausbaugrades erleichtert bzw. flexibilisiert und eine verbesserte Übertragungsmöglichkeit der Mittel in die Folgejahre ermöglicht werden. Die Länder sollen damit einen größeren Gestaltungsspielraum bekommen. "Mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes schaffen wir flexible Lösungen für die Länder und ermöglichen gezielte Investitionen in den Ausbau von ganztägigen Betreuungsangeboten. Jedes Kind hat Anspruch auf bedarfsgerechte und flächendeckende Betreuung und Förderung", so Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) in einer Aussendung.

Am Dienstag hatten die Länder noch eine entsprechende Übergangsfinanzierung gefordert. Ansonsten wäre die Finanzierung von Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen gefährdet. Im Regierungsprogramm haben sich ÖVP, SPÖ und NEOS auf eine schrittweise Umstellung auf ein neues Finanzierungssystem dieser Lehrkräfte durch den Bund samt einer entsprechenden Übergangsfinanzierung geeinigt.

Kritik kam von den Grünen: Der Entwurf sei "ein typisches Beispiel dafür, wie sich diese Regierung mit Detailregelungen über Wasser hält. Hier ein bisschen nachjustiert, dort ein kleiner Schritt - eh nichts Falsches, aber es ersetzt keine echte Bildungsreform", so Bildungssprecherin Sigrid Maurer in einer Aussendung.

Ebenfalls im Ministerrat beschlossen wurden die geplanten Änderungen bei der Deutschförderung und die verpflichtende Sommerschule für Schülerinnen und Schüler, die nicht ausreichend Deutsch sprechen. Statt der verpflichtenden Förderung in separaten Klassen bzw. Gruppen sollen bei der Deutschförderung künftig auch schulautonome Modelle zum Deutschlernen im Klassenverband möglich sein. Außerdem soll es statt zwei Pflicht-MIKA-D-Tests zur Sprachstandsfeststellung nur noch einen am Ende des Sommersemesters geben.

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