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Waffengesetz: Pistolen erst ab 25 Jahren und Gewehre ab 21

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Überprüfungen alle fünf Jahre
©APA, GEORG HOCHMUTH, THEMENBILD
Der Besitz von Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen wird künftig erst ab 25 Jahren erlaubt sein, jener der Kategorie C wie zum Beispiel Gewehre ab 21 Jahren. Beim Erstantrag und nach fünf Jahren ist ein psychologisches Gutachten verpflichtend. Außerdem gibt es alle fünf Jahre Überprüfungen. Auch für Kategorie-C-Waffen wird wie jetzt schon für Kategorie-B-Waffen eine Waffenbesitzkarte notwendig sein. Das sieht der Gesetzesvorschlag der Regierungsparteien vor.

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Dieser wurde am Mittwoch an alle Fraktionen im Parlament versendet und steht am Donnerstag im innenpolitischen Ausschuss auf der Tagesordnung. Geplant ist eine zweiwöchige Begutachtungsfrist in Form einer sogenannten Ausschussbegutachtung, teilte der SPÖ-Parlamentsklub in einer Aussendung mit. "Wir bringen heute die größte Waffenrechtsverschärfung seit Bestehen auf den Weg", betonte SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner. Der unmittelbare Anlass dafür war der Amoklauf in einer Grazer Schule am 10. Juni.

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