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Seit dem 23. Jänner hätten sie im muslimischen Viertel der Altstadt, auch in Ost-Jerusalem, demnach Räumungsbefehle für 22 Häuser erlassen, nach ähnlichen Aktionen in den vergangenen Monaten, die Hunderte Palästinenser betreffen. "Die unrechtmäßige Deportation oder Umsiedlung einer unter Besatzung lebenden Bevölkerung ist ein Kriegsverbrechen und kann unter bestimmten Umständen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen", sagte ein Sprecher des Büros, Thameen Al-Kheetan.
Israel hatte den Ostteil Jerusalems während des Sechstagekriegs 1967 erobert und später annektiert, doch ist dies völkerrechtlich nicht anerkannt. Deshalb gilt Ost-Jerusalem als besetztes Gebiet. Das Völkerrecht verbietet der Besatzungsmacht den Transfer von Teilen der eigenen Bevölkerung in besetzte Gebiete. Israel beansprucht Jerusalem als Hauptstadt, die Palästinenser beanspruchen Ost-Jerusalem als Hauptstadt eines Palästinenserstaates.
Auch im besetzten Westjordanland seien seit vergangenen Jahr Zehntausende Menschen gewaltsam vertrieben worden. Israel treibe den Siedlungsbau in bisher nicht gesehenen Ausmaß voran. Die Siedlungen verstießen gegen internationales Recht. Das UNO-Menschenrechtsbüro dokumentiere die Verstöße, betonte Kheetan, aber es sei an der internationalen Gemeinschaft, den Ausbau der illegalen israelischen Siedlungen zu stoppen. Sie müssten geräumt und die Besatzung beendet werden.






