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Die Schlussanträge sind für die urteilenden Richter nicht bindend, sie folgen ihnen aber häufig. Wann das Urteil verkündet wird, ist bisher nicht bekannt.
Die Kommission hatte Ungarn wegen Gesetzen verklagt, die dem Land zufolge dem Jugendschutz und dem Schutz vor Pädophilie dienen sollen. Sie beschränken etwa den Zugang zu Inhalten, in denen es um Änderungen des Geschlechts oder Homosexualität geht. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde verstößt Ungarn damit unter anderem gegen Artikel 2 des Vertrags der Europäischen Union. Derlei Verstöße könnten mit einem Stimmrechtsentzug in der EU geahndet werden.
Die Generalanwältin empfahl den Richterinnen und Richtern nun, der Klage der Kommission stattzugeben. Die fehlende Achtung oder Ausgrenzung einer gesellschaftlichen Gruppe seien Rote Linien, die sich aus den EU-Werten ergäben. In Ungarn regiert seit 15 Jahren die rechtskonservative Fidesz-Partei von Ministerpräsident Viktor Orbán, der nach eigenen Worten eine "illiberale" - also unfreiheitliche - "Demokratie" errichtet.
Die Europasprecherin der Grünen, Meri Disoski, forderte laut Aussendung, die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, "dass sämtliche Zahlungen von EU-Geldern an Ungarn unmittelbar eingestellt werden, und die EU-Staaten müssen die Diskussion über den Stimmrechtsentzug für Ungarn voranbringen. Ungarn und Orbán müssen zu verstehen bekommen, dass sie zu weit gegangen sind." Konkret appellierte Disoski an Europaministerin Claudia Plakolm (ÖVP): "Wie lange will die Europaministerin noch von bloßen 'Meinungsverschiedenheiten' sprechen, wenn klar ist, dass Ungarn den Kern unserer demokratischen Rechtsordnungen negiert?"