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Unbedingte Haft im zweiten Terrorprozess gegen jungen Wiener

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Diesmal bekam der 18-Jährige keine teilbedingte Strafnachsicht
©APA, MAX SLOVENCIK
Jener 18-Jährige, der sich am 11. September 2023 im Namen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) mit einem Kampfmesser zum Wiener Hauptbahnhof begeben hatte, um am Bahnhofsgelände auf Passanten einzustechen, ist am Dienstag zum zweiten Mal vom Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der Bursch, der sich unmittelbar nach seiner Enthaftung im Mai 2024 erneut für den IS betätigt hatte, wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

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Das Urteil wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, der Staatsanwalt meldete allerdings Strafberufung an. Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren erschien ihm die verhängte Sanktion nicht ausreichend. Außerdem legte der Staatsanwalt Beschwerde dagegen ein, dass das Schöffengericht hinsichtlich des letztjährigen Urteils vom Widerruf des zur Bewährung ausgesetzten Strafteils von 16 Monaten absah und lediglich die Probezeit auf fünf Jahre verlängerte.

Nach seiner Verurteilung im April 2024 zu zwei Jahren teilbedingter Haft hatte sich der 18-Jährige erneut als IS-Propagandist betätigt, als er auf freien Fuß kam. Dabei hatte das Gericht dem Burschen, der im letzten Moment seine Anschlagsabsichten nicht umgesetzt und den Hauptbahnhof unverrichteter Dinge verlassen hatte, die Weisungen erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Psychotherapie fortzusetzen. Gefruchtet hatte beides offensichtlich nichts. "Man hat sehr viel Geld und Kapazitäten investiert, um ihn aus diesem Setting herauszuholen. Am Ende des Tages war es völlig wirkungslos, muss man leider sagen", hielt dazu nun der Staatsanwalt fest.

Der Angeklagte wurde nach seiner ersten Verurteilung nach Verbüßung des unbedingten Strafteils von acht Monaten unter Anrechnung der U-Haft am 10. Mai 2024 aus dem Gefängnis entlassen. Laut nunmehriger Anklage begann er bereits am nächsten Tag (sic!) neuerlich mit der Verbreitung von IS-Propagandamaterial. Er habe es darauf angelegt, Gesinnungsgenossen zu bestärken und neue Mitglieder anzuwerben, bemerkte der Staatsanwalt. Im November erlangten deutsche Verfassungsschützer von den Umtrieben des nicht geläuterten IS-Anhängers Kenntnis und informierten die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendiensts (DSN). Der damals noch 17-Jährige wurde fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen.

Vor einem Schöffensenat bekannte sich der inzwischen 18-Jährige schuldig und legte ein umfassendes Geständnis ab. "Wenn er nicht mehr mit einem Messer zum Hauptbahnhof marschiert, um dort Leute abzustechen, sondern Nasheeds (religiöse Sprechgesänge, Anm.) verschickt, dann zeigt das eine weit geringere kriminelle Intensität", sagte sein Verteidiger Rudolf Mayer. Der Angeklagte selbst beantwortete keine Fragen. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Der Staatsanwalt bezeichnete den 18-Jährigen als "einen gewissen Spezialfall". Dieser sei zwar vor knapp zwei Jahren von seinen Anschlagsplänen am Hauptbahnhof "von sich aus strafbefreiend zurückgetreten", habe aber bis zu seiner neuerlichen Festnahme ungeachtet aller Bemühungen seitens des Staates dem Gedankengut des IS nicht abgeschworen und über soziale Medien "martialische Videos von Hinrichtungen von Geiseln des IS" und Nasheeds verbreitet. Mit dieser Propaganda hätte er "andere im Sinn des IS bestärkt" und darauf abgezielt, Jugendliche für den IS anzuwerben.

Aus Sicht des Verteidigers verfing bei seinem Mandanten die "Propagandamaschine" des IS. Diese erfülle "Jugendliche, die unsicher sind und sich ausgeschlossen fühlen, mit Leben", sagte Mayer. Sein Mandant sei gemobbt worden, mit seiner Hinwendung zu Allah habe er "etwas gegolten" und bei Gleichgesinnten Anerkennung erfahren. Er sei mit dem Gedankengut des IS infiziert worden: "Er ist noch nicht ganz abgeschwächt und geheilt von der Infektion." Der 18-Jährige sei aber nicht "extrem gefährlich".

Der Angeklagte, anlässlich des zweiten Terror-Prozesses gegen einen Jugendlichen der sich nach einem beabsichtigtem Attentat am Wiener Hauptbahnhof wieder für IS betätigt hat, aufgenommen am Dienstag, 2. September 2025 in Wien.

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