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U-Ausschuss-Antrag liegt im Parlament

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Tod von Sektionschef weiter geheimnisumwittert
©APA, EXPA, JOHANN GRODER
Die FPÖ hat am Mittwoch im Nationalrat ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der sogenannten Causa Pilnacek eingebracht. Am Ende des heutigen Sitzungstages wird in den späten Abendstunden eine erste Kurzdebatte dazu abgehalten. Der Antrag wird auch noch heute dem zuständigen Geschäftsordnungsausschuss zugeleitet. Dieser wird in den kommenden vier Wochen entscheiden, ob der Antrag zulässig ist.

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Ursprünglich wollten die Freiheitlichen ja einen Ausschuss, in dem sowohl die Causa um den Tod des vormaligen Sektionschefs Pilnacek als auch Corona-Maßnahmen behandelt werden. Der Geschäftsordnungsausschuss lehnte dies ab, weil ein U-Ausschuss einen abgeschlossenen Vorgang behandeln soll und die beiden Themen nichts miteinander zu tun hätten. Eine Beschwerde der FPÖ dagegen wurde vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.

Daher haben sich die Freiheitlichen nun dazu entschieden, die beiden Angelegenheiten hintereinander in zwei unterschiedlichen Ausschüssen zu behandeln. Das Minderheitenrecht zur Einsetzung solcher Gremien gibt ihnen die Möglichkeit dazu. Da diesmal nur die Causa Pilnacek behandelt wird, ist davon auszugehen, dass der Geschäftsordnungsausschuss grünes Licht gibt. Wird die Materie dann in der nächsten Plenarsitzung aufgerufen, gilt der Ausschuss dann auch formal als eingesetzt. Erste Befragungen von Auskunftspersonen dürften erst Anfang 2026 stattfinden.

Laut dem am Mittwoch veröffentlichten Verlangen dient der U-Ausschuss der "Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek", die Kurzform lautet "Pilnacek-Untersuchungsausschuss". Wie bereits mehrmals angekündigt, soll es nicht offiziell um die Todesumstände selbst gehen, sondern um die darauffolgenden Ermittlungen. Die FPÖ vermutet politische Interventionen über das Innen- und das Justizministerium, aber auch das Kanzleramt.

Dabei stellt die FPÖ gleich mehrere Verdachtsmomente in den Raum, darunter "unbefugte Entfernung von Beweismitteln" durch Beamte des Landeskriminalamts Niederösterreich, den "Versuch der Verschleierung von Vorfällen im Rahmen der Ermittlungen", die "Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und Beweismitteln durch Beamte sowie "unbefugte Ermittlungen ohne Auftrag der fallführenden Staatsanwaltschaft".

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