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Staatsanwaltschaft klagte IS-Rückkehrerin Maria G. an

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Die Staatsanwaltschaft Salzburg klagt Maria G. an
©APA, BARBARA GINDL
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Maria G. erhoben. Sie legt der im März 2025 nach Österreich zurückgekehrten Frau die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last. Die im Dezember 2013 zum Islam konvertierte Salzburgerin habe sich an der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) beteiligt, indem sie sich - inspiriert von Propagandafilmen des IS - entschied, nach Syrien zu gehen.

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Als 17-Jährige hatte Maria G. ihre Heimat in Salzburg verlassen und sich 2014 nach Syrien begeben, wo sie sich dem IS anschloss. Sie brachte zwei Kinder zur Welt, ihr Ehemann - ein IS-Kämpfer - wurde bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an. Am 1. März 2025 wurde sie mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht.

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