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Staatsanwaltschaft klagte IS-Rückkehrerin Maria G. an

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Die Staatsanwaltschaft Salzburg klagt Maria G. an
©APA, BARBARA GINDL
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Maria G. erhoben. Sie lege der im März 2025 nach Österreich zurückgeholten Frau die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last, teilte die Behörde am Montag mit. Die 2013 zum Islam konvertierte Salzburgerin habe sich an der Terrororganisation "Islamischer Staat" beteiligt, indem sie sich - inspiriert von Propagandafilmen des IS - entschied, nach Syrien zu gehen.

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Als 17-Jährige hatte Maria G. ihre Heimat in Salzburg verlassen und sich 2014 nach Syrien begeben, wo sie sich dem IS anschloss. Sie brachte zwei Kinder zur Welt, ihr Ehemann - ein IS-Kämpfer - wurde bei Kampfhandlungen getötet. 2019 wurde sie gefangen genommen, ab September 2020 befand sie sich mit ihren Söhnen im in Nordsyrien gelegenen Internierungslager Roj. Das Außenministerium bot nach eigenen Angaben seit 2019 an, die minderjährigen Söhne zurückzuholen. Das habe die Mutter abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete schließlich am 10. Oktober 2024 die Rückholung von Maria G. und ihren beiden Söhnen an. Am 1. März 2025 wurde sie mit den Kindern nach Österreich zurückgebracht.

Laut Anklage hat sich die Salzburgerin zunächst in unterschiedlichen Chat-Foren über die Lage in Syrien informiert und dabei einen aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer kennengelernt, den sie dann via Skype nach muslimischem Ritus heiratete. Am 28. Juni 2014 reiste sie nach Syrien. Dort lebte die damals 17-Jährige in unterschiedlichen Gebieten, die vom IS kontrolliert wurden. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann heiratete sie ebenfalls nach muslimischem Ritus einen verwundeten IS-Kämpfer, aus dieser Ehe stammen die beiden Kinder. Finanziell unterstützt und mit Lebensmitteln versorgt worden sei die Familie vom IS.

"Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der Frau daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert", heißt es in der Mitteilung.

Die Angeklagte ist gerichtlich unbescholten. Sie zeigt sich laut Staatsanwaltschaft im Wesentlichen geständig, bestreitet jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben. Aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wird der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt. Da die Frau im Zeitraum der zur Last gelegten Taten 17 bis 22 Jahre alt war, hat sie sich am Landesgericht Salzburg vor einem Schöffengericht für Jugendstrafsachen zu verantworten. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.

Mit Maria G. wurde auch die frühere Wiener IS-Anhängerin Evelyn T. nach Österreicher zurückgeholt. Während Maria G. auf freiem Fuß blieb, wurde Evelyn T. damals in U-Haft genommen. Das Strafverfahren gegen Evelyn T. ist inzwischen rechtskräftig erledigt. Die 26-Jährige wurde in Wien wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und danach enthaftet. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, "fügt sie sich jetzt in ihr neues Leben ein", sagte ihre Verteidigerin Anna Mair damals zur APA. Evelyn T. habe zahlreiche Termine, darunter beim Bewährungshilfeverein Neustart. Sie müsse auch den ihr auferlegten gerichtlichen Weisungen nachkommen, sich einer Psychotherapie und einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen.

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