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"Der neue Aufsichtsrat versteht sich als unabhängiges, aktives Kontrollgremium mit klarer Verantwortung für Aufsicht, Kinderschutz, Governance und Compliance", betonte Santner in einer Aussendung. Die Aufgabe des Aufsichtsrates ist es demnach, "die lückenlose Aufarbeitung der Vergangenheit zu sichern, die notwendigen Reformen konsequent zu begleiten und damit die Grundlage für neues Vertrauen in SOS-Kinderdorf zu schaffen".
Zum Aufsichtsrat gehören zudem die Uni-Professorin und klinische Psychologin Brigitte Lueger-Schuster, der ehemalige Jugendrichter Norbert Gerstberger, Jugendhilfe-Expertin Maria Wienerroither und der Betriebswirt Martin Zernig an. "Zusätzlich wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des SOS-Kinderdorf-Betriebsrats kooptiert, um die Perspektive der Mitarbeitenden systematisch einzubinden", hieß es in.
"Mit der Wahl eines unabhängigen Aufsichtsrates, in dem ausgewiesene Expertinnen und Experten für Recht, Psychologie und Kinderschutz vertreten sind, setzt SOS-Kinderdorf Österreich ein klares Zeichen für den Beginn einer neuen Verantwortungskultur", sagte Geschäftsführerin Annemarie Schlack. Die ehrliche Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sei "ein zentraler Teil dieses Neustarts".
Indes ging am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft Wien die über 900 Seiten umfassende Rohfassung des bereits veröffentlichten Untersuchungsberichts der Independent Special Commission (ISC) über Missstände bei SOS-Kinderdorf eingegangen. "Der Bericht liegt uns vor", sagte eine Sprecherin zur APA. Für nähere Angaben zum Inhalt sei es aber noch zu früh.
"Bei diesem Dokument handelt es sich um den vertraulichen zweiten Teil des Berichts der Independent Special Commission (ISC). Darin werden nicht nur vertrauliche Informationen, sondern auch zahlreiche Personen, darunter auch Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, namentlich genannt", hieß es in einer Stellungnahme von SOS-Kinderdorf International.
Aufgrund der bisherigen Vertraulichkeit dieses Dokuments hatte auch SOS-Kinderdorf Österreich bisher nur sehr sporadischen Zugang zu dem Bericht - dies ist nun ebenfalls anders: Nach einem formellen Ansuchen haben die Geschäftsführung und eine externe Rechtsvertretung seit 18. November einen geregelten Lesezugang. Die Rechtsvertretung wird nun den vollständigen Bericht auswerten und "alle für Österreich relevanten Inhalte den zuständigen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden".




