Die bedingte Haftstrafe gegen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen bestätigt.
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Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat am Montag das Urteil gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss aufgehoben. Die bedingte Haftstrafe von sechs Monaten gegen dessen früheren Kabinettschef Bernhard Bonelli, ebenfalls wegen Falschaussage, wurde hingegen bestätigt. Kurz war erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bei dem Verfahren war es darum gegangen, dass Kurz die Rolle bei der Aufsichtsratsbestellung der Staatsholding ÖBAG heruntergespielt haben soll. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, er habe den Eindruck erwecken wollen, er hätte mit dem Vorgang im Wesentlichen nichts zu tun gehabt. „Der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage war nicht erfüllt“, erklärte der Richter das Urteil.
Eine falsche Beweisaussage begehe, wer vorsätzlich Tatsachen nicht richtig darstelle. Kurz habe bejaht, dass er selbst in die Bestellung des Aufsichtsrates eingebunden war. Kurz habe damit die Ja-Nein-Frage, ob er in die Bestellung eingebunden gewesen sei, richtig beantwortet. Die Fragestellerin Stephanie Krisper sei mit der Antwort nicht zufrieden gewesen, die Fragezeit sei jedoch vorbei gewesen. Kurz hätte nicht den Eindruck erweckt, dass seine Frage abschließend beantwortet worden sei, meinte das Gericht nach dem Studium der Videoaufnahmen aus dem U-Ausschuss.
Richter nicht befangen
Keine Rolle bei der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils spielte die Rolle des Erstrichters Michael Radasztics. Die Verteidigung meinte, er habe den Anschein von Befangenheit erweckt, da er Informationen an Peter Pilz weitergegeben habe und deshalb zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde. Dies seien berufliche Beziehungen und hätten keinen Einfluss auf den Anschein der Befangenheit. Zwischen Pilz und Radasztics habe es seit vier Jahren keinen Kontakt, keine persönlichen Beziehungen gegeben.
Bonellis Urteil bestätigt
Anders habe sich die Sachlage bei Bonelli dargestellt, so der Richter, der betonte, dass es bei dieser Frage keinen Konnex zu Kurz' Aussagen vor dem U-Ausschuss gebe. Es sei die Frage zu prüfen gewesen, die Bonelli gestellt wurde, nämlich, ob Kurz gewollt habe, dass Siegfried Wolf Aufsichtsratsvorsitzender in der ÖBAG wird. Bonelli habe darauf geantwortet: „Das weiß ich nicht.“
„Aus Chats und auch aus der Hauptverhandlung hat sich ergeben, dass Siegfried Wolf der Favorit gewesen war für Kurz“, führte der Richter aus. Bonelli habe in der Hauptverhandlung auch eingeräumt, dass er das gewusst habe. „Dass er hier von einem Kandidaten und nicht von einem Aufsichtsratsvorsitzenden spricht, hat auf den Wahrheitsgehalt keinen Einfluss.“ Es sei nur darum gegangen, Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob Bonelli zum Aussagenzeitpunkt klar war, dass seine Aussage unwahr ist. „Ob er vorsätzlich falsch ausgesagt hat, das weiß ich nicht“, so der Vorsitzende.
Das Thema der Aufsichtsratsbesetzung sei keines, das man so leicht vergisst, „das ist nicht glaubwürdig“ – es sei ein zentrales und kontroversielles Thema gewesen. „Wir gehen wie der Erstrichter davon aus, dass dieses Wissen, dass Wolf von Kurz favorisiert wurde, (bei Bonelli, Anm.) durchgehend vorhanden war.“
Kein Aussagenotstand, kein Milderungsgrund
Zu dem von Bonelli vorgebrachten Aussagenotstand sagte der Richter, die korrekte Antwort wäre gewesen, dass Bonelli gewusst hatte, dass Kurz Wolf als Aufsichtsratschef haben möchte „ das wäre eine harmlose Sache gewesen.
Zur Frage der Milderung des Strafausmaßes hieß es, dafür brauche es ein längeres Zurückliegen von fünf Jahren - die Aussage Bonellis vor dem U-Ausschuss sei aber am 27. Jänner 2021 erfolgt. Auch eine Umwandlung in eine Geldstrafe sei nicht möglich, diese sei auch nicht beantragt worden vom Angeklagten. Die sechs Monate bedingte Haft aus dem Ersturteil für Bonelli sind somit rechtskräftig.