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Rotes Kreuz fordert erneut Novelle des Sanitätsgesetzes

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Das Rote Kreuz findet das bestehende Sanitätsgesetz nicht zeitgemäß
©APA, THEMENBILD, BARBARA GINDL
Das 2002 eingeführte Sanitätsgesetz (SanG) wurde damals aufgrund des enormen technischen Fortschritts notwendig. Seither - also mehr als 23 Jahre - ist es nicht mehr novelliert worden. Darauf machte das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) am Mittwoch vor Journalisten aufmerksam. "Es sind Anpassungen notwendig", sagte Siegfried Meryn, Chefarzt des Wiener Roten Kreuzes. "Wir sehen, dass wir an unsere Grenzen stoßen", ergänzte ÖRK-Bundesrettungskommandant Gerry Foitik.

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Als Beispiele brachte Meryn unter anderem den Einsatz von Chatbots in der Gesundheitsversorgung, die Telemedizin und die Frage der weiteren Einbindung der Gesundheitsnummer 1450. Demgegenüber steht aber, wie Foitik erläuterte, dass Mitarbeitende im Rettungswesen "mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn wir Patienten (zuhause, Anm.) belassen, sprich sie nicht in ein Krankenhaus bringen". Der Bundesrettungskommandant: "Rechtssicherheit haben wir nur bei einem Transport ins Spital."

Das will das ÖRK unter anderem ändern, auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Spitalsambulanzen entlastet werden sollen. Notwendig dafür sei eine Reform auf gesetzlicher Basis der Aus- und Fortbildung der Sanitätskräfte. Das soll nach den Vorstellungen der Organisation auf ein Vier-Stufen-Modell gestellt werden. Die erste und niederschwelligste Stufe ist die einer Sanitäts- bzw. Rettungshelferin oder eines -helfers, sie sollen bei der Durchführung von Sanitätseinsätzen - zum Beispiel den klassischen Krankentransporten - unterstützen. Die zweite Stufe - Rettungssanitäterinnen und -sanitäter - sind bei solchen Einsätzen dann verantwortlich.

Die dritte Stufe ist die Ausbildung zur Notfallsanitäterin bzw.-sanitäter, die laut Foitik gründlich statt schnell "und mit viel Praxis" sein sollte. Sie sollen dann eigenverantwortlich die notfallmedizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherstellen - das geht bis zum Legen von Venenzugängen - und bei unmittelbarer Lebensgefahr die Patientinnen und Patienten die Versorgung gemeinsam mit Notärzten bewerkstelligen. In der vierten Stufe können und sollen sich diese Notfallsanitäter Zusatzkompetenzen in Form von Modulen holen. Das wären beispielsweise Ausbildungen für die Forschung, als Lehrpersonal, Pistenrettung, First Responder, für Hochinfektionstransporte, Hygienesanität und vieles mehr. Foitik stellte auch klar, dass die Aus- und Weiterbildung von Notfallsanitätern keine akademische, sondern "on the job" und sehr praxisorientiert sein sollte.

Monika Stickler, Foitiks Stellvertreterin, ergänzte, dass die Idee bestehe, ECTS-Punkte für den Beruf einzuführen. Das würde auch den Wechsel in andere Gesundheitsberufe bzw. aus diesen in das Sanitäts- und Rettungswesen ermöglichen bzw. erleichtern. Zu klären wäre, was für welchen Job angerechnet werden könnte. Stickler machte auch darauf aufmerksam, dass Sanitäterinnen und Sanitäter derzeit keinen Berufsschutz besitzen. Das Um und Auf in der Ausbildung sei die Praxis, auch etwa durch Trainings in Krankenhäusern: "Man wird nur gut, wenn man viele Patientinnen und Patienten gesehen hat", sagte Stickler.

Foitik berichtete auch über ein Pilotprojekt zum Einsatz von Algorithmen für die Abklärung, ob und wie dringend Patienten Spitalsversorgung benötigen. Dabei werden die zu Behandelnden in fünf farblich gekennzeichnete Kategorien eingeteilt (von Blau für keine medizinisch erkennbare Indikation über Grün für Behandlung irgendwann bis Rot für Spitalstransport so schnell wie möglich aufgrund akuter Gefahr). Auch das soll Ambulanzen entlasten. "Wir haben, weil es ja nicht flächendeckend verwendet wird, noch keine genauen Zahlen. Ich würde aber schätzen, dass rund ein Drittel der Patientinnen und Patienten, die in ein Krankenhaus gebracht werden, in die blaue oder grüne Kategorie fallen", sagte der Bundesrettungskommandant.

Große Hoffnungen setzt das Rote Kreuz in die Regierung, welche die Novelle des SanG in ihr Programm für diese Legislaturperiode aufgenommen hat. Auch weil die Neuerungen zumindest kostenneutral wären, wie Foitik ausführte. Höheren Ausbildungskosten stünden Einsparungen gegenüber, weil deutlich weniger Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser gebracht würden. "Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Kosten derzeit steigen", ergänzte Meryn und verwies auch auf die demografische Entwicklung, derzufolge Österreichs Bevölkerung älter wird.

Von einer Novelle des SanG wären knapp 60.000 Mitarbeitende im Sanitäts- und Rettungswesen betroffen. Mehr als 50.000 davon sind ÖRK-Mitarbeitende, und davon die weitaus meisten als Freiwillige.

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