von
So wird die sicherheitspolizeiliche Verwendung des im Rahmen der Videoüberwachung an Zugängen zu Innenstädten gewonnenen Bildmaterials ausgeschlossen. Zudem benötigt jede Kameralösung eine eigene Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Kameras würden keine Videos machen, sondern nur bodennahe Fotos von Kennzeichen, damit bleibe die Versammlungsfreiheit bestehen, betonte der NEOS-Verkehrssprecher Dominik Oberhofer. Zuständig für die Umsetzung seien die Bezirksverwaltungsbehörden, so ÖVP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel. Klar geregelt sind zudem die Speicherfristen: Wenn es keinen Verstoß gibt, wird die Aufnahme sofort gelöscht, ansonsten nach maximal einem Jahr bzw. sobald das Verfahren beendet ist.
Gemäß der am Mittwoch in den Nationalrat eingebrachten Sammelnovelle werden außerdem E-Mopeds, die aktuell als Fahrräder gelten, in das Kraftfahrgesetz überführt und dürfen daher die Radwege nicht mehr benützen. Als Kraftfahrzeuge gilt für sie außerdem Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Für Essenszusteller - die größte Gruppe der E-Mopednutzer - soll es als Begleitmaßnahmen Hilfestellung für eine Neuorientierung geben, diese müssen aber noch ausgearbeitet werden.
Für E-Scooter kommt eine Helmpflicht für Unter-16-Jährige sowie eine Senkung der Promillegrenze auf 0,5. Zudem gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und Klingel, die Mitnahme von Personen oder Waren ist verboten. Auch für E-Bikes gilt künftig eine Helmpflicht, allerdings nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Untermauert wurde die Notwendigkeit für die Helmpflicht bei der Pressekonferenz vom Unfallchirurgen Harald Widhalm. Im Jahr 2024 seien 7.500 Unfälle mit E-Scootern und rund 10.000 bei E-Bikes registriert worden. Fast 25 Prozent der Verletzten seien Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Hanke machte keinen Hehl daraus, dass er auch eine allgemeine Helmpflicht für E-Scooter befürwortet hätte. Die Altersgrenze sei "ein erster Schritt". Der pinke Verkehrssprecher, dessen Partei eine allgemeine Helmpflicht blockiert hatte, versprach dem Verkehrsminister eine neuerliche Diskussion, sollte die vereinbarte Lösung nicht effektiv genug sein.
Gleichzeitig mit der StVO-Novelle wird am Mittwoch außerdem ein Gesetz für Intelligente Verkehrssysteme (IVS-Gesetz) in den Nationalrat eingebracht. Mit diesem werden Navigationssysteme dazu verpflichtet, behördliche Sperren wie Abfahrtssperren für den Transitverkehr anzuzeigen. Verhindert werden soll dadurch Ausweichverkehr durch Ortschaften. Zudem sollen ab 2030 Echtzeit-Daten zur Auslastung von Bussen und Zügen bereitgestellt werden.
In Tirol wurde in den vergangenen Jahren die Übernahme von Abfahrverboten für "Stauflüchtlinge" vom höherrangigen Straßenverkehrsnetz in die Navigationsgeräte immer wieder gefordert. Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) begrüßte daher die Novelle, da die Navigationsgeräte nicht nur "Mitverursacher des Stauausweichverkehrs", sondern auch "Teil der Lösung" sein könnten. "Es gibt nun die gesetzliche Grundlage, die die Navi-Anbieter verpflichtet, unsere Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz im System zu integrieren, womit Ausweichstraßen erst gar nicht mehr als Alternativrouten zur Hauptverkehrsachse angeboten werden", hielt der Landesrat fest.
Der Grüne Parlamentsklub sah in einer Aussendung Klärungsbedarf bei Helmpflicht und Altersgrenzen. Unklar bleibe "weiterhin, wie die Entscheidung zur Helmpflicht getroffen wurde", kritisierte Grünen-Verkehrssprecherin Elisabeth Götze.
Auch der ÖAMTC ortete in einer Reaktion eine "Themenverfehlung" bei der Helmpflicht für E-Biker bis 14 und E-Scooter-Fahrende bis 16 Jahre. Dies seien nicht die Altersgruppen mit den meisten Verletzten. Der Mobilitätsclub forderte eine Helmpflicht ohne Alterseinschränkung. Bei den kameraüberwachten Zufahrtsbeschränkungen gibt es zudem laut ÖAMTC weiterhin keine klaren Regeln, wo bzw. unter welchen Voraussetzungen ein derartiges System installiert werden kann. "Es ist vielmehr zu befürchten, dass das Fehlen geeigneter Regeln zu einem Wildwuchs an zusätzlichen und größeren Fahrverbotszonen führt - wie wir es aus Italien kennen, wo die sogenannten 'ZTL' überwiegend nicht zur Steuerung des Verkehrs, sondern eher der Generierung von zusätzlichen Einnahmen dient", so Bernhard Wiesinger vom ÖAMTC.
Der Städtebund zeigte sich in einer Aussendung erfreut über die Möglichkeit für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen und die Nachbesserungen beim Datenschutz. Auch der Verkehrsclub VCÖ begrüßte die StVO-Novelle. Europaweit seien bereits in rund 500 Städten automatisierte Zufahrtskontrollen erfolgreich im Einsatz, mehr als 300 davon in Italien. Dass mit Eigenverantwortung und Bewusstseinsarbeit auch bei Erwachsenen eine sehr hohe Helmtragequote erreicht werden könne, sei zudem beim Skifahren zu sehen, wo es keine Helmpflicht gibt, aber fast 100 Prozent mit Helm fahren.
