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Die acht Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren sollen sich wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weiterer Anklagepunkte verantworten. Laut der Bundesanwaltschaft sollen die Beschuldigten einer im Februar 2020 gegründeten Vereinigung angehört haben, die sich selbst "Sächsische Separatisten" nannte und die Organisation mit "SS" abkürzte, deren zuletzt etwa 20 Mitglieder rassistische, antisemitische und teilweise apokalyptische Überzeugungen vertraten.
Sie seien der Überzeugung gewesen, dass der deutsche Staat vor dem Kollaps stehe, und fest entschlossen gewesen, bei dieser Gelegenheit mit Waffengewalt möglichst große Gebiete im ostdeutschen Bundesland Sachsen zu erobern. Nach Überzeugung der Bundesanwälte wollten sie mit Waffengewalt ein möglichst großes Gebiet erobern und dieses von missliebigen Menschen säubern. Im November 2024 hatten Einsatzkräfte an mehreren Orten in Sachsen - dessen Hauptstadt Dresden ist - sowie in Polen bei einer Razzia acht Männer festgenommen.
Durchsuchungen gab es im November 2024 auch in Österreich. Konkret ging es um ein Forsthaus in Langenlois (Bezirk Krems), in dem René Schimanek, der ehemalige Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), hauptgemeldet war. Dabei wurden Munition und NS-Devotionalien gefunden, Schimanek verlegte wenige Wochen danach seinen Hauptwohnsitz.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat vor knapp zwei Wochen Anklage gegen Schimanek wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung erhoben. Dabei geht es um die Todesanzeige seines 2024 verstorbenen Vaters, Hans Jörg Schimanek, auf der das in rechtsextremen Kreisen verwendete Symbol der Irminsul-Rune zu sehen war. Beantragt wird außerdem die Einbeziehung der bei der Hausdurchsuchung beantragten Devotionalien.
Zu der Gruppierung sollen auch drei Mitglieder der deutschen Rechtsaußen-Partei AfD (Alternative für Deutschland) gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband hatte rasch jegliche Verbindung zu der betroffenen Gruppierung zurückgewiesen. Zum Prozessauftakt nahm im Zuschauerraum auch ein AfD-Landtagsabgeordneter Platz.
Die Bundesanwälte attestieren den Angeklagten eine Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genauso wie eine völkische und rassistische Ideologie und eine Verherrlichung des Nationalsozialismus. Tatsächlich hatte sich einer der Beschuldigten - eine 25-Jähriger aus Leipzig - vor einer Fahne ablichten lassen, die auf Englisch die Inschrift trug: "Hitler ist unser Prophet. Unsere Rasse ist Gott" - so steht es in der Anklage, die Bundesanwalt Stefan Stolzhäuser eine halbe Stunde lang verlas.
Bis zur Verlesung der Anklageschrift vergingen am ersten Prozesstag mehrere Stunden. Denn zunächst hatte ein Verteidiger einen Antrag gestellt, die Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren auszuschließen. Hintergrund ist der Umstand, dass die meisten Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche oder Heranwachsende waren. Das Gericht gab dem Antrag nicht statt. Die Vorsitzende Richterin Simone Herberger kündigte aber an, bei Bedarf über einen partiellen Ausschluss gesondert zu entscheiden.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann - Chef der rechtsextremen Kleinpartei "Freie Sachsen" und Verteidiger des mutmaßlichen Rädelsführers der "Separatisten" - griff die Bundesanwälte direkt an und warf ihnen "Terrorismus gegen die Beschuldigten" vor. Von denen sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen. Mit dem Verfahren soll nur eine "Propagandamaschine" geölt werden. Kohlmann brachte es mit der Debatte um ein AfD-Verbot in Verbindung. Zugleich sprach er von einer öffentlichen Vorverurteilung und forderte eine sofortige Einstellung des Verfahrens.
Neben den Beschuldigten, die aus der Untersuchungshaft in Handschellen in den Verhandlungssaal gebracht worden, nahmen insgesamt 19 Verteidiger Platz. Ein Beschuldigter lässt sich von fünf Juristen verteidigen, alle anderen von zwei.
Der Freiburger Anwalt Dubravko Mandic, der mit vier Kollegen einen Grimmaer Kommunalpolitiker vertritt, forderte per Pressemitteilung einen Freispruch für seinen Mandanten. "Wir weisen die Vorwürfe des Generalbundesanwalts vollumfassend zurück. Der Prozess sowie die Untersuchungshaft sind unverhältnismäßig", hieß es.
Eine Organisation "Sächsische Separtisten" habe es nie gegeben. Man könne seinem Mandanten auch keinen Tötungsvorsatz unterstellen, erklärte Mandic weiter. Der heute 26-Jährige Beschuldigte soll bei seiner Festnahme ein Gewehr auf einen Polizisten gerichtet haben. Bevor er selbst abdrücken konnte, wurde er aber durch eine Kugel aus der Waffe des Beamten am Hals und an der Schulter verletzt.
Der Prozess läuft wie in solchen Fällen üblich unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Das Oberlandesgericht Dresden hat nach Prozessbeginn zunächst 67 weitere Verhandlungstermine angesetzt.






