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Dabei geht es um Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung eben dieser 400 Euro und mehr fordern - in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.
Im September hatte die Bundesregierung deshalb angekündigt, durch die Einführung einer Sonderbemessungsgrundlage den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Dadurch soll es Betroffenen leichter werden, den für sie aussichtsreicheren Weg über die Gerichte zu gehen. Das gleiche Ziel verfolgt auch die nun bekannt gewordene Senkung der Gerichtsgebühren. Weiters soll man künftig bei Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehen können, was bisher ausgeschlossen war.
"Dazu läuft die finale politische Abstimmung", heißt es in einem Statement des Justizministeriums gegenüber der APA. "Unser Ziel ist die Beschlussfassung durch den Nationalrat noch in diesem Jahr." Man wolle eine "sachgerechte Differenzierung": Gerechtfertigte Besitzstörungen könnten weiterhin eingeklagt werden und würden sich "nach den bisherigen Kostenregeln" richten.






