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UPTS und Rechnungshofs waren der Ansicht, dass die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als Parteispende des Bundes zu werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium gehört, sondern von der Partei betrieben wird. Durch die Novelle des Parteiengesetzes soll die Mitarbeit von Mitarbeitern in Ministerbüros auf Bundes- und auf Landesebene künftig unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beiträge eindeutig von parteipolitischen Inhalten dieser Accounts abgrenzen - also auf die Regierungsarbeit und Regierungskommunikation beschränken - und explizit gekennzeichnet werden. Das gleiche soll sinngemäß auch für die Social-Media-Accounts von Klubobleuten und Abgeordneten gelten. Damit soll ein entsprechender Einsatz nicht mehr als Spende gewertet werden, wodurch es zu keinen Strafen mehr kommt.
In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. Juli 2025 und in weiten Teilen auch rückwirkend gelten. Damit könnten sie auch die im Mai gegen ÖVP, NEOS und Grüne verhängten saftigen Strafen betreffen. Denn diese sind noch nicht rechtskräftig, nachdem die Parteien Berufung eingelegt haben. Kritik an der Vorgangsweise kommt von der FPÖ. Ein von ihr eingebrachter Antrag, den Gesetzentwurf einer kurzen Begutachtung bis zum 8. Juli zu unterziehen, fand keine Mehrheit im Verfassungsausschuss.
Kritik an der Neuregelung übte am Donnerstag auch der Rechnungshof (RH). "Eine Rollentrennung zwischen Accounts von Mitgliedern der Bundesregierung und der Landesregierungen einerseits und parteipolitischen Accounts andererseits sollte auch in Österreich selbstverständlich sein. Die beabsichtigte Regelung im Parteiengesetz, die auch für laufende Verfahren gelten soll, ist unzureichend. Die Sphären bleiben weiterhin vermischt", befand RH-Präsidentin Margit Kraker in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Auch auf Basis der neuen Rechtslage werde der Rechnungshof Fehlentwicklungen in diesem Bereich weiter prüfen und aufzeigen, so Kraker.