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Suizid in JA Josefstadt: Gericht lässt Vorwürfe nicht gelten

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In der Justizanstalt Josefstadt ist es zu dem Suizid gekommen
©APA, HELMUT FOHRINGER
Im Zusammenhang mit dem Ableben eines psychisch kranken Häftlings, der sich im Mai 2025 in der Justizanstalt (JA) Josefstadt suizidierte, ist das Wiener Landesgericht für Strafsachen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem U-Haft-Beschluss entgegengetreten. Bereits am Tag nach der Verhängung der U-Haft sei ein psychiatrischer Sachverständiger zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit des 23-Jährigen bestellt worden, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage.

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Der Mann war von seiner Mutter wegen eines gegen sie gerichteten gewalttätigen Übergriffs angezeigt worden. Festgenommen wurde der 1,96 Meter große und über 110 Kilogramm schwere Mann, nachdem er in einem Einkaufszentrum in Wien-Landstraße randaliert hatte und sich gegenüber einschreitenden Beamten aggressiv verhielt und nicht legitimieren wollte. Bei der Verhängung der U-Haft machte der Mann laut Salzborn inhaltlich keine Angaben und wurde von einem sogenannten Bereitschaftsverteidiger vertreten, der zum U-Haft-Beschluss keine Erklärung abgab.

Wie Salzborn am Mittwochnachmittag im Gespräch mit der APA erläuterte, war zu diesem Zeitpunkt unklar, ob der psychisch auffällig wirkende Mann infolge einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung oder allenfalls suchtmittelindiziert zurechnungsfähig war. Daher sei am 22. April ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens betraut worden, zumal Hinweise auf Wahnvorstellungen des jungen Mannes - er gab an, Stimmen zu hören - vorlagen. Der Sachverständige habe den Mann am 30. April begutachtet, wobei der 23-Jährige zunächst freundlich gewesen sei, dann aber keine Fragen beantwortet hätte. Der Sachverständige habe deswegen vorerst kein Gutachten erstellen können, berichtete die Sprecherin.

Zwischenzeitlich legte eine Wahlverteidigerin für den 23-Jährigen Vollmacht. Bei der vorgesehenen Haftverhandlung, die am 5. Mai - zwei Wochen nach der U-Haft-Verhängung - dem Gesetz entsprechend anberaumt wurde, habe der Mann weiter keine Angaben gemacht. Die Wahlverteidigerin hätte die Verlängerung der U-Haft akzeptiert. "Sie hat einen Rechtsmittelverzicht abgegeben", sagte Salzborn. Nach dem Suizid - der junge Mann wurde am 10. Mai von Mitgefangenen tot in seinem Bett aufgefunden - habe der psychiatrische Sachverständige erklärt, beim 23-Jährigen habe es zum Zeitpunkt seiner Begutachtung "keine Anzeichen für einen Suizid" gegeben, sagte Salzborn.

Indes forderten die Grünen in dem Fall volle Aufklärung. "Wieder ist ein psychisch Erkrankter im Strafvollzug gestorben. Das ist dramatisch, der Umgang mit psychischen Erkrankungen muss sich dringend verbessern", hieß es am Mittwoch von Alma Zadić, Justizsprecherin der Grünen und ehemalige Ressortverantwortliche.

Alle Anzeichen hätten Zadić zufolge darauf hingedeutet, dass der junge Mann medizinische Behandlung und psychiatrische Betreuung benötigt hätte. "Wenn tatsächlich die Warnungen des Sozialen Dienstes und der Angehörigen, dass sich der junge Mann etwas antun könnte, ignoriert wurden, dann müssen alle Alarmzeichen läuten. Und dann schuldet das Ministerium den Angehörigen Antworten." Zu klären sei unter anderem die Art der Unterbringung und ob der Tod letztendlich vermeidbar gewesen wäre, so Zadić.

Besonders schwer wiege für die Grüne der Verdacht, dass interne Präventionssysteme und Checklisten nicht korrekt angewendet wurden. Von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will ihre Amtsvorgängerin volle Transparenz: "Was steht im internen Bericht und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen - immerhin ist der Vorfall schon ein Dreivierteljahr her."

"Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung für Menschen, denen die Freiheit entzogen wurde, bewusst", hieß es Mittwochmittag auf eine von der APA erbetene Stellungnahme aus dem Justizministerium (BMJ). Das Thema Suizid und dessen Prävention habe "höchste Priorität". Es werde kontinuierlich daran gearbeitet, Anzeichen frühzeitig zu erkennen und Menschen in psychischen Notlagen zu unterstützen.

"Ob in diesem Fall ein schuldhaftes bzw. rechtswidriges Verhalten durch Organe der Justiz gesetzt wurde, ist aktuell Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und wird intern geprüft. Ebenso wurden Amtshaftungsansprüche geltend gemacht, die derzeit von der Finanzprokuratur geprüft werden", hieß es aus dem BMJ.

Aufgedeckt hatte den Fall die Wochenzeitschrift "Falter" in ihrer jüngsten Ausgabe. Der 23-Jährige sei in U-Haft gekommen und nicht in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden, obwohl eine Mitarbeiterin des Sozialen Dienstes seine Begutachtung angeregt und die Eltern aus Sorge um ihren Sohn "dringenden Handlungsbedarf" eingefordert hätten. Der Vater des Mannes verlangte ebenfalls "volle Aufklärung", sagte dessen Anwalt Sebastian Lesigang der APA.

Der 23-Jährige war wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft gekommen, nachdem er seine Mutter tätlich angegriffen und in einem Einkaufszentrum randaliert hatte. Der junge Mann war laut Lesigang, der den Vater vertritt, seit Februar 2025 psychisch auffällig. Er dürfte die ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen unter dem Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen haben und hätte nicht im Normalvollzug in einer herkömmlichen JA inhaftiert werden dürfen.

Die Anwältin der Mutter, Irene Oberschlick, sprach am Mittwoch im Ö1-"Mittagsjournal" von einem Totalversagen der Justiz: "Das fängt bei der Festnahme an und geht weiter bis zum Suizid." Der Mann sei ihr Mandant gewesen und sei während eines psychotischen Schubs in einem Einkaufszentrum festgenommen worden, weil er mit Flaschen um sich geworfen habe.

Mit so vielen Hinweisen auf eine psychische Erkrankung von Seiten der Justiz nicht zu reagieren, sei "skandalös". Die Mutter habe sich während der Inhaftierung zudem viele Sorgen gemacht und in zahlreichen E-Mails aktiv auf die Gefahr eines Suizids hingewiesen. Doch sie sei nicht gehört worden.

In der U-Haft habe der 23-Jährige zwar Kontakt zu einer Psychologin bzw. Psychiaterin gehabt, hatte zuvor der Anwalt des Vaters der APA dargelegt. "Er hat aber keine Medikamente bekommen. Das hat die Obduktion ergeben", meinte Lesigang. Adäquatere Unterbringungen seien - trotz Empfehlungen - nicht stattgegeben worden.

Am Morgen des 10. Mai wurde der 23-Jährige von Mitgefangenen - er war in einem Mehrpersonenhaftraum untergebracht - tot in seinem Bett aufgefunden. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, hatte der junge Mann Suizid begangen. Fremdverschulden schloss der Sachverständige aus.

Seit September 2025 ist bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten in dieser Sache ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung anhängig, das formal vorerst gegen unbekannte Täter geführt wird.

(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter www.suizid-praevention.gv.at finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

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